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Erhöhung der Regelbedarfe zum 01.01.2024
Der Gesetzgeber hat zum 01. Januar 2024 eine Erhöhung der Regelbedarfe für Bürgergeld-Beziehende beschlossen.
Der Regelbedarf ist Bestandteil vom Bürgergeld und soll insbesondere den notwendigen Bedarf für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat und Bedarfe des täglichen Lebens decken.
Diese Regelbedarfe gelten ab Januar 2024 (Veränderung gegenüber 2023 in Klammern):
Personen / Berechtigte | Neuer Regelbedarf |
Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € (+61 Euro) |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften | 506 € (+55 Euro) |
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18 bis 24 Jahren) | 451 € (+49 Euro) |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 € (+51 Euro) |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 € (+42 Euro) |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 357 € (+39 Euro) |
Ferner erhöht sich der Leistungsbetrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und für das zweite Schulhalbjahr von 58,00 Euro auf 65,00 Euro.
Weitere Details und die jeweils aktuellen Regelsätze finden Sie auf der Seite Geld zum Leben.