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Erhöhung der Regelbedarfe zum 01.01.2023
Der Gesetzgeber hat zum 01. Januar 2023 eine Erhöhung der Regelbedarfe für Bürgergeld-Beziehende beschlossen.
Der Regelbedarf ist Bestandteil vom Bürgergeld und soll insbesondere den notwendigen Bedarf für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat und Bedarfe des täglichen Lebens decken.
Diese Regelbedarfe gelten ab Januar 2023 (Veränderung gegenüber 2022 in Klammern):
Personen / Berechtigte | Neuer Regelbedarf |
Alleinstehende / Alleinerziehende | 502 € (+53 Euro) |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften | 451 € (+47 Euro) |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) | 402 € (+42 Euro) |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 420 € (+44 Euro) |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 348 € (+37 Euro) |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 318 € (+33 Euro) |
Ferner erhöht sich der Leistungsbetrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf im ersten Schulhalbjahr von 104 Euro auf 116 Euro und für das zweite Schulhalbjahr von 52,00 Euro auf 58,00 Euro.
Weitere Details und die jeweils aktuellen Regelsätze finden Sie auf der Seite Geld zum Leben.