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Neue Mietobergrenzen ab dem 01.07.2024
Die Mietobergrenzen für Bezieher von Bürgergeld und von Sozialhilfe werden zum 1. Juli angepasst. Dabei wird es in allen Wohnungsgrößenklassen zu Steigerungen kommen, Absenkungen hingegen wird es keine geben.
Da sich die Höhe der Mietobergrenzen aus den aktuellen Mieten und den Wohnungsangeboten im Kreis Gütersloh ergibt, sind sie wie der Wohnungsmarkt selbst einem stetigen Wandel unterworfen und müssen vor diesem Hintergrund regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Zuletzt erfolgte zum Juli 2022 eine Anpassung der Mietobergrenzen mit Hilfe einer Indexfortschreibung.
Die erforderliche Datenerhebung fand zu Beginn dieses Jahres bereits zum dritten Mal in einer gemeinsamen Aktion der Städte und Gemeinden und des Kreises Gütersloh statt. Neben der Aktualisierung der qualifizierten Mietspiegel für die 13 Kommunen wurden die Daten für die Anpassung der Mietobergrenzen verwendet.
Die Richtwerte für angemessene Unterkunftskosten (ohne Heizkosten) wurden für jede Stadt und Gemeinde im Kreis Gütersloh einzeln ermittelt. Zusätzlich zu der angemessenen Nettokaltmiete und den Nebenkosten werden die angemessenen Heizkosten übernommen.
Die aktualisierten Werte ab 1. Juli sind im Informationsblatt zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung veröffentlicht: