- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Mindestlohn in Deutschland: Alle Informationen auf einen Blick
Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt einen Überblick über wichtigsten Regelungen.
Das Bundesministerium für Arbeit Soziales (BMAS) bietet die wichtigsten Informationen zum Mindestlohn kompakt als Broschüre an. Sie richtet sich an Beschäftigte, die einen schnellen Überblick suchen.
Das BMAS beantwortet in der Broschüre die häufigsten Fragen zum Mindestlohn und den wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen. Dazu gehören zum Beispiel wann und wie Arbeitszeiten dokumentiert werden müssen.
Die Broschüre kann kostenlos hier heruntergeladen werden. Die Broschüre ist auch in weiteren Sprachen direkt auf der Webseite des BMAS verfügbar: BMAS: Broschüre „Mindestlohn“
Für wen der Mindestlohn gilt
Den Mindestlohn in Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015. Er gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahren in Deutschland.
Ausgenommen sind nur besondere Personengruppen und Arbeitsverhältnisse. Dazu gehören zum Beispiel Auszubildende oder Personen, die ein Pflichtpraktikum absolvieren. Eine vollständige Auflistung ist Teil der Broschüre.
Das Recht auf Mindestlohn gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Voll- oder Teilzeitstelle, einen Minijob oder eine Saisonbeschäftigung handelt. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland haben Anspruch auf den Mindestlohn.
Erhöhung des Mindestlohns 2025
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Mindestlohn 12,41 Euro brutto die Stunde. Die nächste Erhöhung auf 12,82 Euro brutto pro Stunde erfolgt zum 1. Januar 2025.