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Kinderfreizeitbonus 2021 – Anspruch, Antrag, Auszahlung
Im August 2021 können bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen einmalig 100 Euro für jedes minderjährige Kind erhalten.
Der Bundestag hat mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ weitere finanzielle Hilfen für bedürftige Familien und Familien mit kleinem Einkommen beschlossen. Mit dem Kinderfreizeitbonus sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebote für Ferien- und Freizeitaktivitäten wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.
Den Kinderfreizeitbonus gibt es für jedes Kind, für das im August 2021 Kindergeld bezogen wird und das am 1. August 2021 noch nicht volljährig ist. Für Kinder die SGB II-Leistungen (Arbeitslosengeld 2 bzw. Sozialgeld) erhalten, ist weitere Voraussetzung, dass die Kinder im August 2021 Anspruch auf SGB II Leistungen haben. Kinder ohne Anspruch auf SGB II-Leistungen (Arbeitslosengeld 2 bzw. Sozialgeld) können den Kinderfreizeitbonus nicht vom Jobcenter Kreis Gütersloh erhalten.
Wenn Sie für Ihre Kinder SGB II-Leistungen (Arbeitslosengeld 2 bzw. Sozialgeld) erhalten, müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen. Der Kinderfreizeitbonus wird automatisch von Ihrem Jobcenter im August 2021 ausgezahlt.
In Fällen von parallelem Bezug von Arbeitslosengeld 2 bzw. Sozialgeld und Kinderzuschlag (KiZ) wird der Kinderfreizeitbonus im August automatisch von der Familienkasse ausgezahlt.
Wenn Sie keinen Kinderzuschlag bekommen, aber Wohngeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach SGB XII), können Sie das Geld für Ihre Kinder auch bekommen. Dafür müssen Sie einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.
Alle aktuellen Informationen rund um den Kinderfreizeitbonus finden Sie auch auf der Sonderseite der Familienkasse, die laufend aktualisiert wird.