Nordrhein-Westfalen fördert weiterhin Familienurlaub in Familienferienstätten

„Familienzeit NRW“ ermöglicht Familien mit geringem Einkommen eine Auszeit vom Alltag


Das Angebot richtet sich an interessierte Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Kindern mit Handicap.

Die Familienerholung umfasst drei bis sechs Übernachtungen in einer Familienferienstätte in Nordrhein-Westfalen oder einer Familienferienstätte bundesweit. Inklusive sind Vollverpflegung, verschiedene familienfreundliche und pädagogisch begleitete Freizeitangebote.

Den Familienurlaub in einer Familienferienstätte können Sie über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. kostenfrei online unter www.familienerholung-nrw.de beantragen.

Der Reisedienst ist bei der Berechnung und Ermittlung der Förderfähigkeit behilflich. Die Familien beteiligen sich an dem Familienurlaub mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen die Familien selbst.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Landes NRW (Link: NRW informiert).