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Eigenanteil für Lernmittel
Das Jobcenter übernimmt für Schülerinnen und Schüler die Leistungen nach dem SGB II erhalten neben dem Schulbedarfspaket, auch den gesetzlich festgelegten Eigenanteil für Schulbücher und Lernmittel.
Dieser Eigenanteil wird vom Jobcenter Kreis Gütersloh auf Antrag ausgezahlt. Darüber hinaus gehende weitere Kosten können nicht übernommen werden.
Für eine Übernahme des Eigenanteils können Sie das nachfolgende Antragsformular nutzen oder alternativ den Antrag auch direkt online stellen. Es ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag zu stellen. Der Eigenanteil wird dann vom Jobcenter Kreis Gütersloh in Form eines Pauschalbetrages auf Ihr dort bekanntes Konto überwiesen.
Hier kommen Sie zu den Anträgen: