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Das Bürgergeld
Die Einführung des Bürgergeldes ist eine umfangreiche Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Grundsicherung soll dadurch grundlegend weiterentwickelt und an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen angepasst werden.
Das Bürgergeld-Gesetz ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten und wird in zwei Schritten umgesetzt. Viele der beschlossenen Änderungen gelten bereits seit dem 01.01.2023 (beispielsweise die Erhöhung der Regelbedarfe, Einführung einer Karenzzeit für Unterkunftskosten und Vermögen). Andere Regelungen treten jedoch erst zum 01.07.2023 in Kraft (beispielsweise die Erhöhung der Freibeträge bei Erwerbstätigkeit).
Wenn Sie bereits vor dem 01.01.2023 Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezogen haben, erhalten Sie nun automatisch Bürgergeld. Hierfür müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.
Die zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Änderungen werden automatisch bei der Leistungsbewilligung berücksichtigt.
Wenn Sie an Maßnahmen wie zum Beispiel Weiterbildungen teilnehmen, laufen diese nach Einführung des Bürgergelds wie gewohnt weiter.
Sie behalten auch Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Jobcenter.
Alle unsere digitalen Dienstleistungen können Sie wie gewohnt nutzen.
Hinweis zu Schreiben des Jobcenters
Die Anträge, Bescheide und Schreiben des Jobcenter werden bis zum 30.06.2023 Schritt für Schritt angepasst. Es kann vorkommen, dass Sie weiterhin Schreiben erhalten, die noch keinen Hinweis auf das Bürgergeld enthalten. Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Bürgergeld umgestellt sind.
Weiterführende Informationen
Mehr Informationen zum Bürgergeld finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: