Schlichtungsverfahren und Kooperationsplan

In der Arbeits- und Ausbildungsberatung entwickeln Sie gemeinsam mit Ihrer Ansprechperson einen Kooperationsplan. In diesem werden konkrete Schritte auf dem Weg zu Ihrer beruflichen Eingliederung festgelegt. Dies gelingt in den allermeisten Fällen problemlos.

Sollte es während der Erstellung des Kooperationsplans doch zu Meinungsverschiedenheiten kommen, haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle des Jobcenter Kreis Gütersloh einzuschalten. 

Gut zu wissen

  • Die Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren ist für Sie freiwillig
  • Das Schlichtungsverfahren ist ab dem ersten Schlichtungstermin auf eine Dauer von maximal vier Wochen festgelegt
  • Die Schlichtung findet in der Regel in persönlichen Gesprächen statt
  • Immer beteiligt an dem Verfahren sind Sie, Ihre Ansprechperson in der Arbeits- und Ausbildungsberatung und die schlichtende Person
  • Sie dürfen eine Vertrauensperson oder eine sprachmittelnde Person mitbringen
  • Die schlichtende Person moderiert das Gespräch zwischen Ihnen und Ihrer Ansprechperson in den Bereichen Arbeits- und Ausbildungsberatung
  • Ziel ist es, eine Einigung im Hinblick auf das Ziel und/oder die Aufgaben herzustellen, um im nächsten Schritt einen Kooperationsplan zu erstellen
  • Die schlichtende Person wird keine inhaltlichen (Gegen-) Vorschläge zur Erstellung des Kooperationsplans unterbreiten

 

Einschaltung

Wie die Einschaltung der Schlichtungsstelle abläuft, möchten wir Ihnen nachfolgend kurz beschreiben.

Dazu haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten: 

Online

Nutzen Sie die Vorteile der Online-Kontaktaufnahme:

  • Direkt am Computer, Tablet oder Smartphone ausfüllen und online hochladen
  • Kein Drucker erforderlich
  • Direkte, sichere und vollständige Übermittlung an die Schlichtungsstelle


Per E-Mail

E-Mails sind datenschutzrechtlich nicht sicher. Wenn Sie die Schlichtungsstelle trotzdem über E-Mail einschalten möchten, haben wir folgende Hinweise:

  • Bitte geben Sie Ihren Namen, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum und Kundennummer an
  • Es reicht, wenn Sie erklären, dass Sie die Einschaltung wünschen
  • Gründe müssen nicht angegeben werden


Schriftlich

  • Die Adresse lautet: Jobcenter Kreis Gütersloh, Schlichtungsstelle, Postfach 1665, 33246 Gütersloh
  • Bitte geben Sie Ihren Namen, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum und Kundennummer an.
  • Es reicht, wenn Sie erklären, dass Sie die Einschaltung wünschen
  • Gründe müssen nicht angegeben werden