Wie werden die Leistungen erbracht?


Mit einer Neu- oder Weiterbewilligung erhält jedes Kind und jede / jeder Jugendliche die Bildungskarte für den Kreis Gütersloh.

Mit der Bildungskarte kann Ihr Kind Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.

Zeigen Sie die Karte beim Anbieter der BuT-Leistungen (z.B. Schule, Sportverein, Caterer) vor. Der Anbieter rechnet die Leistungen daraufhin online über die Kartennummer ab.

Über die Bildungskarte werden folgende Leistungen abgebucht:

  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
  • Klassenfahrten und Ausflüge
  • Gemeinschaftliches Mittagessen
  • Lernförderung

Die Leistungen für den persönlichen Schulbedarf und die Schülerbeförderung werden Ihnen direkt auf das Konto überwiesen.

Bitte teilen Sie nach Ablauf der bewilligten Zeit mit, dass Sie das Bildungs- und Teilhabepaket auch weiterhin nutzen möchten.

Für die Leistungen zur Lernförderung und Schülerbeförderung ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag (Onlienantrag) zu stellen.

Das Schulbedarfspaket erhalten Sie bei SGB II-, SGB XII- oder AsylbLG–Bezug direkt mit Ihren Grundleistungen ausgezahlt.