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Wie werden die Leistungen erbracht?
Mit einer Neu- oder Weiterbewilligung erhält jedes Kind und jede / jeder Jugendliche die Bildungskarte für den Kreis Gütersloh.
Mit der Bildungskarte kann Ihr Kind Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Zeigen Sie die Karte beim Anbieter der BuT-Leistungen (z.B. Schule, Sportverein, Caterer) vor. Der Anbieter rechnet die Leistungen daraufhin online über die Kartennummer ab.
Über die Bildungskarte werden folgende Leistungen abgebucht:
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Klassenfahrten und Ausflüge
- Gemeinschaftliches Mittagessen
- Lernförderung
Die Leistungen für den persönlichen Schulbedarf und die Schülerbeförderung werden Ihnen direkt auf das Konto überwiesen.
Bitte teilen Sie nach Ablauf der bewilligten Zeit mit, dass Sie das Bildungs- und Teilhabepaket auch weiterhin nutzen möchten.
Für die Leistungen zur Lernförderung und Schülerbeförderung ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag (Onlienantrag) zu stellen.
Das Schulbedarfspaket erhalten Sie bei SGB II-, SGB XII- oder AsylbLG–Bezug direkt mit Ihren Grundleistungen ausgezahlt.