Wer kann die Leistungen erhalten?


Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren (Teilhabe: unter 18 Jahren) können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn sie einen Anspruch haben auf:

  • SGB II Leistungen (Bürgergeld)
  • SGB XII Leistungen (Sozialhilfe)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

 

Leistungen für Bildung können dann erbracht werden, wenn die Kinder und Jugendlichen

  • einen Kindergarten/Kita oder Tageseltern besuchen, oder
  • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und hierfür keine Ausbildungsvergütung erhalten