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Wer kann die Leistungen erhalten?
Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren (Teilhabe: unter 18 Jahren) können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn sie einen Anspruch haben auf:
- SGB II Leistungen (Bürgergeld)
- SGB XII Leistungen (Sozialhilfe)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen für Bildung können dann erbracht werden, wenn die Kinder und Jugendlichen
- einen Kindergarten/Kita oder Tageseltern besuchen, oder
- eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und hierfür keine Ausbildungsvergütung erhalten