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Antworten auf häufig gestellte Fragen
Die Einführung der Bildungskarte ist für alle neu. Daher möchten wir auf dieser Seite alle wichtigen Fragen, darunter auch die häufigsten Anfragen von Leistungserbringern bzw. -anbietern, die uns erreichen, beantworten.
Wie kann ich mich als Leistungsanbieter registrieren? | Unter www.bildungs-karte.org können Leistungsanbieter sich registrieren. Danach erfolgt die Freischaltung vom Leistungsträger, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. |
Wer kann Abbuchungen vornehmen? | Leistungsanbieter können nach einmaliger Registrierung Abbuchungen vornehmen. Im Bereich Sport/Freizeit/Kultur können auch die Leistungsberechtigten selbst überweisen. |
Wie lange kann abgebucht werden? | Im gesamten Bewilligungszeitraum sowie drei Monate danach (Karenzzeit). |
Wie erfolgt die Auszahlung? | Die Zahlung der Buchungen erfolgt im Laufe des nächsten Monats, i.d.R. bis spätestens zur Monatsmitte. |
Gilt die Bildungskarte nur innerhalb des Kreises Gütersloh oder kann sie auch für Einrichtungen (z. B. Schulen/ Kitas) außerhalb des Kreises genutzt werden? | Die Bildungskarte kann auch für Einrichtungen (z.B. Schulen/ Kitas) außerhalb des Kreises genutzt werden. Voraussetzung ist, dass sich der Leistungserbringer registriert und vom Kreis Gütersloh freigegeben wird. |
Erhält jedes leistungsberechtigte Kind eine eigene Bildungskarte oder gilt eine Bildungskarte für eine Familie? | Ja. Jedes leistungsberechtigte Kind erhält eine eigene Bildungskarte. |
Muss die Bildungskarte bei jeder Abbuchung dem Leistungserbringer vorliegen? | Nein. Zur Durchführung der Abbuchung ist lediglich die Bildungskartennummer erforderlich. |