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Antworten auf häufig gestellte Fragen
Die Einführung der Bildungskarte ist für alle neu. Daher möchten wir auf dieser Seite alle wichtigen Fragen, darunter auch die häufigsten Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die uns erreichen, beantworten.
Wo und wie kann ich mich registrieren? | Eltern bzw. Kinder könne sich unter https://www.bildungs-karte.org registrieren und Ihr Konto einsehen. Die Anmeldedaten erhalten für die Website erhalten Sie zusammen mit der Bildungskarte. |
Warum sollte ich mich online registrieren? | In dem eigenen Konto kann unter anderem eingesehen werden, wie lange die Bewilligung noch gültig ist oder wie hoch das Restguthaben bei den Teilhabeleistungen ist. |
Wie lange ist die Bildungskarte gültig? | Die Bildungskarte kann eingesetzt werden, solange Ihnen Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen bewilligt werden. |
Erhält jedes leistungsberechtigte Kind eine eigene Bildungskarte oder gilt eine Bildungskarte für eine Familie? | Ja. Jedes leistungsberechtigte Kind erhält eine eigene Bildungskarte. |
Muss die Bildungskarte bei jeder Abbuchung dem Leistungserbringer vorliegen? | Nein. Zur Durchführung der Abbuchung ist lediglich die Bildungskartennummer erforderlich. |
Gilt die Bildungskarte nur innerhalb des Kreises Gütersloh oder kann sie auch für Einrichtungen (z. B. Schulen/ Kitas) außerhalb des Kreises genutzt werden? | Die Bildungskarte kann auch für Einrichtungen (z.B. Schulen/ Kitas) außerhalb des Kreises genutzt werden. Voraussetzung ist, dass sich der Leistungserbringer registriert und vom Kreis Gütersloh freigegeben wird. |
Wer kann Abbuchungen vornehmen? | Leistungsanbieter können nach einmaliger Registrierung Abbuchungen vornehmen. Im Bereich Sport/Freizeit/Kultur können auch die Leistungsberechtigten selbst überweisen. |
Wie lange kann abgebucht werden? | Im gesamten Bewilligungszeitraum sowie drei Monate danach (Karenzzeit). |
Wie erfolgt die Auszahlung? | Die Zahlung der Buchungen erfolgt im Laufe des nächsten Monats, i.d.R. bis spätestens zur Monatsmitte. |
Können die Beiträge der OGS über die Bildungskarte abgerechnet werden? | Nein. Der Elternbeitrag ist nicht im Bildungspaket enthalten, sondern nur die Kosten für Kurse innerhalb der OGS sowie Ausflüge. |