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Wer kann Geld vom Jobcenter bekommen? (Anspruchsvoraussetzungen)
Einen Anspruch auf Bürgergeld beim Jobcenter Kreis Gütersloh können Sie geltend machen, wenn Sie
- dauerhaft im Kreis Gütersloh wohnen,
- erwerbsfähig sind und dem Arbeitsmarkt mindestens 3 Stunden täglich zur Verfügung stehen,
- hilfebedürftig sind, d. h. wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können und
- Sie das 15. Lebensjahr vollendet haben, aber die gesetzliche Altersgrenze (abhängig vom Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren) noch nicht erreicht haben.
Auch nicht erwerbsfähige Angehörige können, wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einer Erwerbsfähigen leben, Unterstützung in Form von Sozialgeld erhalten.
Wer kann kein Geld bekommen?
Zum Beispiel
- Sie sind schon in Altersrente, aber noch keine 65 Jahre alt.
- Sie sind Ausländer*in und haben keine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis. Sie wohnen auch nicht mit jemandem zusammen, der Hilfe vom Jobcenter bekommt.
- Sie bekommen Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (zum Beispiel Asylsuchende oder geduldete Geflüchtete).
- Sie sind älter als 18 Jahre, können aber aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten (dauerhaft voll Erwerbsgeminderte).
- Sie sind älter als 18 Jahre, können aber aus gesundheitlichen Gründen im Moment nicht arbeiten (befristet (voll) Erwerbsgeminderte). Sie wohnen auch nicht mit einem Familienmitglied zusammen, das arbeitet.
Diese Personen können gegebenenfalls Hilfe von anderen Stellen beantragen.