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Die Antragstellung
Sie möchten erstmalig bzw. nach längerer Zeit ohne Leistungsbezug wieder Leistungen beantragen oder möchten aus einer anderen Stadt oder Gemeinde in den Kreis Gütersloh umziehen? Dann können die folgenden Informationen für Sie von Interesse sein.
Allgemeines
Bitte beachten Sie, dass Sie für Leistungen rechtzeitig einen Antrag stellen müssen. Wenn Sie gemeinsam mit weiteren Mitgliedern Ihres Haushalts eine Bedarfsgemeinschaft bilden, dann gelten Anträge auch für die anderen Personen.
Gut zu wissen: Ihr Antrag auf Bürgergeld wirkt in der Regel auf den ersten Tag des Monats, in dem Sie ihn gestellt haben, zurück. |
Antragstellung
Wie Ihre Antragstellung im Jobcenter Kreis Gütersloh abläuft, möchten wir Ihnen nachfolgend kurz beschreiben.
- Sie nehmen schriftlich oder telefonisch Kontakt zum Jobcenter Kreis Gütersloh auf und stellen den Antrag auf Bürgergeld in der für Sie zuständigen Dienststelle. Bei der Online-Antragstellung wird Ihr Antrag automatisch an die zuständige Dienststelle geschickt.
- Sie füllen alle Formulare aus und tragen weitere notwendige Unterlagen zusammen.
- Sie übersenden die vollständigen Antragsunterlagen an das Jobcenter Kreis Gütersloh.
- Das Jobcenter Kreis Gütersloh prüft die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
- Die vollständigen Antragsunterlagen werden an den jetzt für Sie zuständige/n Sachbearbeiter/in übergeben.
- Ihre/Ihr Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter bearbeitet Ihren Antrag zeitnahe.
- Über die Entscheidung erhalten Sie abschließend einen schriftlichen Bescheid.
Die Möglichkeiten einen Neuantrag zu stellen
Nutzen Sie zur Neuantragstellung die nachfolgenden Möglichkeiten:
Online
Nutzen Sie die Vorteile der Online-Antragstellung:
- bequem am Computer, Tablet oder Smartphone ausfüllen und online hochladen
- kein Drucker erforderlich
- direkte, sichere und vollständige Übermittlung an die für Sie zuständige Dienststelle
Schriftlich
Sie erleichtern und beschleunigen die Antragsbearbeitung, wenn Sie bei einer schriftlichen Antragstellung die offiziellen Formulare für den Antrag auf Bürgergeld benutzen. Die Formulare finden Sie auch auf unser Website unter Downloads.
- Ausfüllen: Die Pdf-Version am Bildschirm oder die ausgedruckten Vordrucke
- Ausfüllhilfe: Die grünen Zahlen und Fragezeichen führen zu weiteren Erklärungen in den Ausfüllhinweisen oder schauen Sie sich die Erklärvideos an
- Unterschreiben: Alle Vordrucke müssen Sie unterschreiben
- Anlagen kopieren: Legen Sie Kopien der Unterlagen bei, die in den Antragsvordrucken beschrieben sind; wir arbeiten mit der elektronischen Akte, alle eingesandten Unterlagen werden eingescannt und danach vernichtet. Schicken Sie uns daher bitte keine Original-Unterlagen zu.
- Einreichen: Schicken Sie uns die Antragsvordrucke und die kopierten Unterlagen per Post zu oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Aufgrund des Umfangs dieser Unterlagen und aus Gründen des Datenschutzes schicken Sie sie diese bitte nicht per E-Mail.
Welcher Standort für Ihren Antrag zuständig ist, richtet sich zunächst nach Ihrem Wohnort. Den jeweiligen Standort können Sie hier finden.
Telefonisch
Sie können auch erstmals den Kontakt telefonisch aufnehmen und Ihren Antrag bei der jeweiligen Hotline stellen.
Wohnort | Kontakt |
Gütersloh, Harsewinkel, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock und Verl | 05241 / 85 4300 |
Herzebrock-Clarholz, Langenberg und Rheda-Wiedenbrück | 05241 / 85 4990 |
Borgholzhausen, Halle (Westf.) , Steinhagen, Versmold und Werther | 05241 / 85 4890 |
Per E-Mail
E-Mails sind datenschutzrechtlich nicht sicher. Wenn Sie uns Ihren Antrag trotzdem über E-Mail schicken möchten, haben wir folgende Hinweise:
Die zentrale E-Mail-Adresse des Jobcenters Gütersloh lautet: jobcenter@kreis-guetersloh.de
- Wenn Sie uns Dokumente per E-Mail schicken möchten, scannen Sie sie bitte mit einem Scanner oder einer Scan-App ein und schicken Sie sie uns im Pdf-Format.
Fotodateien sind zu groß und wir können die Anhänge nicht öffnen. Links zu externen File- oder Cloud-Services können wir weder öffnen noch bearbeiten. - Bitte geben Sie Ihren Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail Adresse an. Wenn es Rückfragen gibt, melden wir uns bei Ihnen.
Andere Leistungen
Bitte prüfen Sie auch vor Antragstellung, ob Sie vielleicht noch Anspruch auf andere vorrangige Leistungen haben. Vorrangige Leistungen sind Zahlungen anderer Stellen, die geeignet sind, die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, reduzieren, verkürzen oder vermindern kann. Diese Leistungen sind von Ihnen in Anspruch zu nehmen. Die hierfür erforderlichen Anträge sind durch Sie zu stellen. Beispiele für vorrangige Leistungen finden Sie auf unserer Seite unter Vorrangige Leistungen.
Erklärvideo
Was ist eigentlich das Bürgergeld? Wer kann es beantragen? Und welche Leistungen umfasst das Angebot?
Fragen rund um das Thema Bürgergeld beantwortet das Erklärvideo.