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Fördermöglichkeiten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber/-in im Kreis Gütersloh bei der Suche nach einer neuen Mitarbeiterin oder einem neuen Mitarbeiter. Die Vermittlung kann, wenn notwendig, auch durch ein Förderangebot unterstützt werden.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Sprechen Sie unseren Unternehmensservice vor Ort an! Wir informieren und beraten Sie gerne über unsere vielfältigen Förderungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel:
- Betriebliche Erprobung / Praktikum
- Eingliederungszuschuss (EGZ)
- Förderung von Beschäftigungsverhältnissen nach § 16e oder 16i SGB II
daneben gibt es weitere Fördermöglichkeiten wie die befristete Probebeschäftigung, die Einstiegsqualifizierung oder die Umwandlungsprämie.
! Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung für alle Förderleistungen rechtzeitig vor Abschluss eines Arbeitsvertrages erfolgen muss. |
Betriebliche Erprobung / Praktikum
Im Rahmen der Betrieblichen Erprobung, die sogenannte Maßnahme bei einem Arbeitgeber, haben Sie die Möglichkeit die Eignung der Bewerberin / des Bewerbers zu testen. Die Dauer des Praktikums wird mit Ihnen im Vorfeld individuell abgestimmt und ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden. Das Jobcenter Kreis Gütersloh übernimmt für die Dauer des Praktikums- bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen - Fahrkosten der Bewerberin / des Bewerbers sowie eventuelle weitere Kosten (nach vorheriger Absprache).
Eingliederungszuschuss (EGZ)
Bewerberinnen und Bewerber, die schon längere Zeit arbeitslos waren, oder nicht vollständig dem Anforderungsprofil Ihrer Stelle entsprechen, benötigen manchmal mehr Zeit, um sich in den betrieblichen Ablauf zu integrieren bzw. die Stelle voll auszufüllen. Deshalb verlängert sich die Einarbeitungszeit. Mit dem Eingliederungszuschuss (EGZ) sollen die daraus entstehenden Kosten ausgeglichen werden. Förderhöhe und Förderlaufzeit des EGZ orientieren sich an den individuellen Voraussetzungen der Bewerberin / des Bewerbers.
Förderung von Beschäftigungsverhältnissen § 16e oder § 16i SGB II
Bei Einstellung langzeitarbeitsloser oder langzeitleistungsbeziehenden Personen können Sie als Arbeitgeber weitreichende Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bekommen. Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach den Fördervoraussetzungen eines/r Arbeitnehmers/-in.
Im Rahmen der Förderung bieten wir über die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt hinaus:
- eine ganzheitliche Beratung Ihres Betriebes und der beschäftigten Person
- eine Beratung zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten der beschäftigten Person