Pflicht zur Meldung beim Gesundheitsamt


Hierzu gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Frisörhandwerk
  • Barbier
  • Kosmetik
  • kosmetische Fußpflege (mobil und Praxisbetrieb)
  • Tätowieren
  • Piercen
  • Ohrlochstechen
  • sowie Tätigkeiten, die bei ihrer Anwendung beim Menschen Verletzungen der Haut oder Schleimhaut verursachen oder unbeabsichtigt verursachen können.

Das Lesen der vollständige Hygiene Verordnung ist sinnvoll, um alle relevanten Details und Anforderungen zu verstehen. Um die Gesundheit und Sicherheit in Betrieben zu gewährleisten, die mit invasiven Tätigkeiten arbeiten sin folgende Punkte wichtig: 

  • Allgemeine Hygieneanforderungen: Die Verordnung legt fest, dass Betriebe sicherstellen müssen, dass die hygienischen Bedingungen während aller Tätigkeiten eingehalten werden, um die Gesundheit der Kunden und Mitarbeitenden zu schützen.
  • Schulung des Personals: Betreiber sind verpflichtet, ihr Personal regelmäßig in Hygienemaßnahmen zu schulen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden die Vorschriften kennen und einhalten.
  • Dokumentation: Es müssen Protokolle über durchgeführte Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen geführt werden. Diese Dokumentation dient der Nachverfolgbarkeit und Kontrolle der Hygienepraktiken.
  • Risikobewertung: Betriebe müssen eine Risikobewertung durchführen, um potenzielle Gefahren für die Hygiene zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.
  • Umgang mit Abfällen: Die Verordnung enthält auch Regelungen zum sicheren Umgang mit Abfällen, insbesondere mit biologisch gefährlichen Abfällen, um eine Kontamination zu vermeiden.
  • Kontrolle und Überwachung: Die Gesundheitsämter sind befugt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Hygienevorschriften zu überprüfen. Bei Verstößen können Maßnahmen ergriffen werden, die von Auflagen bis hin zu Schließungen reichen können.
  • Spezifische Anforderungen für bestimmte Tätigkeiten: Je nach Art der Dienstleistung können zusätzliche spezifische Anforderungen gelten, beispielsweise für Tätigkeiten im Bereich der Körperpflege oder der medizinischen Dienstleistungen.