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Heilpraktikerüberprüfung
Wer den Beruf eines Heilpraktikers ausüben will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Weiterführende Informationen über den Heilpraktiker sowie den Heilpraktiker (Psychotherapie) erhalten Sie unter folgenden Links bzw. den QR-Code:
Weiterführende Informationen über den Heilpraktiker Physiotherapie erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Düsseldorf (s.u.)

© Sergej Seemann - Fotolia
Stadtverwaltung Düsseldorf
Für Anträge auf Erteilung der Berufserlaubnis des Heilpraktikers (Physiotherapie) ist das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf zuständig. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist ausgebildeten Physiotherapeuten vorenthalten.