- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Anmeldung von Kindertagespflege
- Pflicht zur Meldung beim Gesundheitsamt
- Förderung Medizinstudierender
- Medizinalaufsicht, Apothekenaufsicht, Masernschutz
- Wegweiser Gesundheit
- Beratung & Information
- BIGS - Gesundheit & Selbsthilfe
- Infektionskrankheiten
- Gesundheitsbezogener Hitzeschutz
- Trinkwasser und Umwelt
- Gesundheitskonferenz und Gesundheitsberichte
- Kinder & Jugendliche
- Koordinationsstelle für Ernährung und Bewegung im Offenen Ganztag
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept 2025
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung -Ehrenamtliches Engagement
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
- Karriere

DenisIsmagilov, © denisismagilov - Fotolia
Reisen mit Betäubungsmitteln (BTM)
Zur Mitnahme von verordneten Betäubungsmitteln bei Reisen ins Ausland muss eine Bescheinigung mitgeführt werden, die vom behandelnden Arzt / behandelnden Ärztin ausgefüllt und vom zuständigen Gesundheitsamt beglaubigt werden muss.
Kontakt
Reisen in die Länder des Schengener Abkommens
Bei Reisen in die Länder des Schengener Abkommens wird die Bescheinigung gemäß Artikel 75 des Schengener Abkommens benötigt.
Die Gültigkeitsdauer dieser Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage.
Seit dem 01.04.2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmttel mehr. Allerdings ist medizinsches Cannabis in der überwiedender Zahl der Schenken-Staaten und in anderen Ländern weiterhin ein Betäubungsmittel.
Reisen außerhalb des Geltungsbereichs des Schengener Abkommens
Bei Reisen außerhalb des Geltungsbereichs des Schengener Abkommens wird laut Internationalem Suchtstoff-Kontrollamt (International Narcotic Control Board - INCB) eine mehrsprachige Bescheinigung empfohlen (Bescheinigung für Reisen in Länder außerhalb Schengen). Erkundigen Sie sich möglichst vor Reiseantritt bei der diplomatischen Vertretung des Einreiselandes über die genauen Einfuhrbestimmungen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:
- Die vom Arzt ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung
- Aktuelles Ausweisdokument
- Gebühr 10 € pro Bescheinigung (Kreditkarten werden nicht akzeptiert!)