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Läuse - was tun?
Seit jeher sind Kopfläuse in Europa heimisch. Sie übertragen keine Krankheiten, verbreiten sich aber sehr leicht. Daran haben auch die heute so hohen hygienischen Standards nichts geändert, denn Kopfläuse zu bekommen, ist keine Sache der persönlichen Sauberkeit.
Ein Wort zu Beginn: Auch auf einem gepflegten Kopf können sich Läuse wohl fühlen und vermehren. Jeder kann also Kopfläuse bekommen und keiner muss sich dafür schämen. Wichtig ist jedoch, dass man sie möglichst schnell wieder los wird und ihre weitere Verbreitung verhindert.
Die Läuse sind 3 mm große graue Insekten mit 2 Augen, 2 Fühlern und 6 Beinen, mit deren Krallen sie sich am Haar und an der Kleidung oder am Bett festkrallen. Eine Laus legt in ihrem 3-wöchigen Leben ca. 90 Eier. Eier, sogenannte Nissen, werden mit Leimbändern an die Haare geklebt. Sie sitzen daher im Gegensatz zu Schuppen fest am Haar; man kann sie nicht einfach abstreifen.Woran erkennt man Kopflausbefall?
Wenn der Kopf ständig juckt und man sich ständig kratzen muss, wird es höchste Zeit, das Haar etwas genauer zu untersuchen. Hierzu wird das Haar Strich für Strich gescheitelt und bei guter Beleuchtung mit der Leselupe untersucht. Besonders ist hierbei der Schläfen-, Ohren- und Nackenbereich zu beachten. Findet man kleine ca. 1 mm große weißlich glänzende Verdickungen an den Haarwurzeln oder 3 mm lange graue Tierchen, die munter auf sechs Beinen herumkriechen, sind es Eier von Läusen oder Läuse selbst.Was macht man mit den Haaren, Textilien, Kuscheltieren?
Sind Läuse in den Haaren festgestellt worden, sind die Haare zu behandeln. Festgestellter Kopflausbefall erfordert ohne Zeitverzug (möglichst noch am Tag der Feststellung) bei den Personen mit dem Befall eine sachgerecht durchgeführte Behandlung mit einem zugelassenen Arzneimittel, das zur Tilgung von Kopflausbefall nachweislich geeignet ist, ergänzt durch sorgfältiges Auskämmen des mit Wasser und Haarpflegespülung angefeuchteten Haars. Nach der sachgerechten Anwendung eines geeigneten Mittels, ist eine Weiterverbreitung auch bei noch vorhandenen "vitalen Eiern" mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu befürchten.
Bitte lassen Sie sich bei der Auswahl des für Ihren Fall geeigneten Mittels vom Arzt oder Apotheker beraten und lesen Sie die Hinweise auf der Packungsbeilage. Besonders sind hierbei die folgenden Punkte zu beachten:
- Alle Mitglieder einer Lebensgemeinschaft sollten sorgfältig kontrolliert und ggf. behandelt werden. Eine "prophylaktische" (d.h. vorbeugende) Mitbehandlung von Kontaktpersonen im häuslichen Milieu wird nicht grundsätzlich empfohlen, sollte aber erwogen werden.
- Es ist möglich, dass die durch die Nissen geschützten Jungläuse (Embryonen) die Behandlung überleben. Deren Entwicklung dauert 8 Tage. Aus diesem Grund sollte der Behandlungserfolg insbesondere am 8. Tag nach der Behandlung mit Hilfe eines Nissenkammes sorgfältig kontrolliert werden. Kann die Kontrolle nicht sorgfältig durchgeführt werden oder ist es bei dem angewandten Mittel vorgesehen, ist die Behandlung nach acht Tagen zu wiederholen.
- Säuglinge und Kleinkinder sollten Sie niemals selbst behandeln, sondern immer zuerst Ihren Haus- oder Kinderarzt fragen. Das Gleiche gilt für schwangere Frauen und Mütter während der Stillzeit.
- Bei entzündeten Kratzwunden sollte ebenfalls ein Arzt aufgesucht werden.
- Durch regelmäßige, möglichst tägliche Kontrollen sollten Sie den Behandlungserfolg überprüfen.
- Textilien, (Handtücher, Leib- und Bettwäsche), Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände, die mit Haupthaar in Berührung kommen, sorgfältig reinigen (Wäsche mindestens bei 60° C, sorgfältiges Absaugen). Kein Einsatz von Desinfektionsmitteln oder Insektiziden!
- Kämme, Haarbürsten, Haarspangen und -gummis sollten in heißer Seifenlösung gereinigt werden.
- Mützen, Schals, Decken, Kopfkissen und Kuscheltiere, wenn möglich, ebenfalls bei mindestens 60° C waschen.
- Textilien und Kuscheltiere, die nicht so heiß waschbar sind, sollten für 3 Tage in einem gut verschließbaren Plastikbeutel aufbewahrt werden.
- Teppiche und Polstermöbel, Fahrradhelme, Reitkappen sowie Autositze und Kopfstützen sorgfältig absaugen.
Übrigens: Keine Sorge, Haustiere übertragen keine Kopfläuse!
Wichtig ist:
- Eine Spülung mit Essigwasser (1 Teil 6%iger Speiseessig, 2 Teile Wasser) lässt die Nissen aufquellen. Sie sind dann leichter zu entfernen;
- Die Haare nach dem Trocknen (frisches Handtuch nehmen) gründlich durchsehen;
- Noch mit Nissen befallene Haare einzeln ausschneiden oder die Nissen entfernen; Behandlung ggf. (abhängig vom Präparat) nach 8 Tagen wiederholen. Lebensfähige Läuse schlüpfen fast nur aus Nissen, die weniger als 1 cm von der Kopfhaut entfernt sind.
- Alle Familienmitglieder ebenfalls auf Läuse durchsehen. Nur befallene Personen behandeln. Eine "prophylaktische" (d.h. vorbeugende) Mitbehandlung von Kontaktpersonen im häuslichen Milieu wird nicht grundsätzlich empfohlen, sollte aber erwogen werden.
Wird ein Kopflausbefall festgestellt, so darf das Kind keine Schul- oder Kindergartenräume betreten bzw. keine anderen Gemeinschaftseinrichtungen besuchen (§ 34 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz).
Nach der Erstbehandlung können Kinder aber wieder in die Kindertageseinrichtung oder die Schule gehen.
Eltern sollten den Kopflausbefall unverzüglich den Leitungen von Kindertageseinrichtungen, Schulen usw. melden - viele Einrichtungen lassen sich eine entsprechende Verpflichtung der Eltern bereits bei der Aufnahme des Kindes unterschreiben.
Die Leitung selbst ist verpflichtet, das Gesundheitsamt über einen Kopflausbefall namentlich zu benachrichtigen.
Falsche Scham und heimliche Behandlung verdecken die Ansteckungsquelle, sie helfen also die Ausbreitung der Läuse zu fördern.
Schutz vor Ansteckung bieten gebundene Frisuren (kein offenes Haar tragen). Mützen und Jacken nicht übereinander legen oder -hängen (im Kindergarten jeden zweiten Haken freilassen). Die Köpfe nicht zusammenstecken. Die Köpfe Ihrer Kinder immer wieder auf Nissen hin durchsehen. Aufmerksame Eltern sind der wichtigste Partner beim Kampf gegen die Läuseplage.
A c h t u n g!!!!!!
Merkblätter auch in Serbokroatisch, Türkisch und Griechisch können kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Postfach 910152, 51071 Köln angefordert werden.