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Wiederzulassung für Gemeinschaftseinrichtungen
Hier finden Sie Informationen, wann erkrankte Kinder ihre Kindertageseinrichtung bzw. Schule wieder besuchen dürfen.
Zu der Frage, wann erkrankte Kinder ihre Kindertageseinrichtung bzw. Schule wieder besuchen dürfen, geben neben dem "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen" (Infektionsschutzgesetz - IfSG) die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts Auskunft.
Näheres entnehmen Sie bitte der Tabelle "Wiederzulassung für Gemeinschaftseinrichtungen".
- Tabelle "Wiederzulassung für Gemeinschaftseinrichtungen"
(pdf, 173,38 KB)