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Noro-Virus-Erkrankungen
Magen-Darm-Erkrankungen durch Noroviren bleiben ein aktuelles Thema. Deshalb finden Sie hier die am häufigsten gestellten Fragen.
- Die Saison für Norovirus-Erkrankungen hat begonnen!
- Wichtige Vorbeugemaßnahmen:
- Krankheitssymptome
- Ist die Erkrankung für bestimmte Personen besonders gefährlich?
- Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
- Krankheitsdauer?
- Hinweise für Krankenhäuser und Gemeinschaftseinrichtungen
- Meldepflicht für Gemeinschaftseinrichtungen
Die Saison für Norovirus-Erkrankungen hat begonnen!
Das Noro-Virus ist ein hoch ansteckender, sehr umweltbeständiger Erreger, der vor allem von Mensch zu Mensch übertragen wird. Bereits 10 bis 100 Erreger können eine Infektion bewirken. In einem Gramm Stuhl eines Erkrankten befinden sich ca. 107 Viruspartikel. Es besteht nur eine kurze Immunität, so dass eine erneute Ansteckung nach relativ kurzer Zeit erfolgen kann.
Magen-Darm-Infektionen durch Noroviren sind gekennzeichnet durch plötzliches Erbrechen, Bauchkrämpfe und Durchfall und erreichen in den Wintermonaten ihren Gipfel. Auch zum Ende dieses Jahres nimmt die Zahl der gemeldeten Norovirus-Erkrankungen in unserem Lande wieder kontinuierlich zu. Der Höhepunkt der Saison wird aber erst im Januar oder Februar erwartet. Informationen dazu, was Noroviren sind, wie sie übertragen werden und wie man sich schützen kann, gibt ein Merkblatt des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW), welches Sie untenstehend als PDF-Datei herunterladen können.
Wichtige Vorbeugemaßnahmen:
- Gründliches Händewaschen mit Seife unter fließendem Wasser nach jedem Stuhlgang und vor jeder Mahlzeit
- Toilettenhygiene, insbesondere bei Erkrankten
- Reinigung von Gegenständen und Flächen unter Benutzung von Haushaltsgummihandschuhen
- bei Erkrankten Einschränkung von Kontakten auf die Betreuungspersonen
- Erkrankte sollten möglichst für Andere keine Nahrung zubereiten
Krankheitssymptome
- plötzlicher Beginn
- schwallartiges, heftiges Erbrechen
- starke Durchfälle
- ausgeprägtes Krankheitsgefühl u.a. mit Bauchschmerzen, Übelkeit, Kopfschmerzen und Mattigkeit
für 12 bis 48 Stunden.
Ist die Erkrankung für bestimmte Personen besonders gefährlich?
Besonders gefährlich ist die Erkrankung für Kleinkinder und alte Menschen, da durch das Erbrechen und den Durchfall ein hoher Flüssigkeits- und Salzverlust entstehen kann, der besonders bei alten Menschen zu Herz-Kreislauf-Versagen führen kann. Bei schwerem Krankheitsverläufen sollte ein Arzt eingeschaltet werden.
Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
Die Flüssigkeitszufuhr sollte in Form von gesüßtem Tee, Fruchtsäften und Mineralwasser gesichert werden. Dazu kann man z.B. Salzgebäck, Zwieback und Bananen anbieten.
Es ist keine spezifische Therapie durch Medikamenten oder eine Schutzimpfung möglich.
Krankheitsdauer?
In der Regel 1 - 2 Tage, maximal 4 Tage.
Da das Virus auch nach Abklingen der Krankheitszeichen noch ein bis zwei Wochen im Stuhl ausgeschieden werden kann, muss insbesondere in den Wochen nach der Erkrankung auf eine intensive Toiletten- und Händehygiene geachtet werden.
Hinweise für Krankenhäuser und Gemeinschaftseinrichtungen
Für Krankenhäuser und Gemeinschaftseinrichtungen, wie Altenheimen und größere Wohngemeinschaften gibt es spezielle Hinweise.
Ein aktuelles Informationsblatt des LIGA.NRW finden Sie nachstehend zum Download als PDF-Datei.
Meldepflicht für Gemeinschaftseinrichtungen
Einrichtungen werden gebeten, täglich die neu erkrankten Personen bei uns zu melden. Dafür sind die Namen usw. aller Betroffenen in eine Liste (welche Sie untenstehend downloaden können) einzutragen und täglich zu ergänzen.
Wir bitten, uns die Daten (Montags bis Freitags) täglich bis 11.00 Uhr zuzumailen.
Weitere Infos im WWW:
- Erregersteckbriefe (auch mehrsprachig)
- Merkblatt des LZG.NRW "Häufig gestellte Fragen zu Noroviren und Norovirus-Erkrankungshäufigkeiten"
- Merkblatt des LZG.NRW "Empfehlungen für stationäre Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser)"
- Merkblatt des LZG.NRW " Empfehlungen für Ausbruchssituationen in Gemeinschaftseinrichtungen (Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und andere Einrichtungen nach § 33 IfSG)"