Meldepflichten nach Infektionsschutzgesetz

Schild Meldepflicht

Neue Adresse für meldepflichtige Erkrankungen



Im Rahmen der Datensicherheit hat der Kreis Gütersloh nun eine Möglichkeit geschaffen, die Meldung meldepflichtiger Erkrankungen und Erkrankungshäufungen aus Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder, Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete /Asyl oder Obdachlose, Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern u.a. sicher,
datenschutzkonform und elektronisch an das Sachgebiet Infektionsschutz der Abteilung Gesundheit zu übermitteln.

Dies ersetzt den bisher bekannten Weg über Fax oder E-Mail.

Bitte nutzen Sie ab sofort nachfolgenden Link, um Listen oder Meldungen mit persönlichen Daten an uns zu übermitteln.

Meldung nach IfSG

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter den bekannten Nummern zur Verfügung:

Bei Fragen aus Borgholzhausen, Halle, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Versmold, Werther:

Frau Teichmann-Weber, Tel.: 05241 / 85-1671

Frau Katczynski, Tel.: 05241/ 85-1702

Bei Fragen aus Gütersloh, Rietberg, Schloss Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Verl:

Frau Döinghaus, Tel.: 05241 / 85-1704

Herr Vogt, Tel.: 05241 / 85-1703

Bei allgemeinen Fragen:

Frau Böhme-Elsner, Tel.: 05241/ 85-1699

Das entsprechende Arztmeldeformular steht Ihnen ebenfalls als Download zur Verfügung.