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Meldepflichten nach Infektionsschutzgesetz
Neue Adresse für meldepflichtige Erkrankungen
Im Rahmen der Datensicherheit hat der Kreis Gütersloh nun eine Möglichkeit geschaffen, die Meldung meldepflichtiger Erkrankungen und Erkrankungshäufungen aus Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder, Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete /Asyl oder Obdachlose, Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern u.a. sicher,
datenschutzkonform und elektronisch an das Sachgebiet Infektionsschutz der Abteilung Gesundheit zu übermitteln.
Dies ersetzt den bisher bekannten Weg über Fax oder E-Mail.
Bitte nutzen Sie ab sofort nachfolgenden Link, um Listen oder Meldungen mit persönlichen Daten an uns zu übermitteln.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter den bekannten Nummern zur Verfügung:
Bei Fragen aus Borgholzhausen, Halle, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Versmold, Werther:
Frau Teichmann-Weber, Tel.: 05241 / 85-1671
Frau Katczynski, Tel.: 05241/ 85-1702
Bei Fragen aus Gütersloh, Rietberg, Schloss Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Verl:
Frau Döinghaus, Tel.: 05241 / 85-1704
Herr Vogt, Tel.: 05241 / 85-1703
Bei allgemeinen Fragen:
Frau Böhme-Elsner, Tel.: 05241/ 85-1699
Das entsprechende Arztmeldeformular steht Ihnen ebenfalls als Download zur Verfügung.
- Arzt-Meldeformular
(pdf, 224,68 KB)