Masern

Immer noch gelten die Masern als eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten, allein 2023 wurden weltweit ca. 306.000 Fälle gemeldet und damit 79% mehr als im Vorjahr! (WHO) . Seit 2023 steigen auch in Deutschland die Zahlen wieder an auch wenn sie aktuell noch auf einem niedrigen Niveau sind. (Epidemiologisches Bulletin 15/24).  Für NRW werden bis zur 19. KW 41 Fälle berichtet. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres war 1 Fall gemeldet. (Epidemiologisches Bulletin 20/21 /24)

Wie gefährlich sind Masern?

Kind mit Pöckchen am Körper

Die Erkrankung wird durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen (Sprechen, Husten, Niesen) sowie durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase oder Rachen übertragen.

Die Krankheit beginnt mit Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten und kleinen  kalkspritzerartigen  Flecken in der Mundschleimhaut, ehe am 3.-7. Tag über 4-7 Tage ein grobfleckiger, bräunlich-rosafarbener Ausschlag über den ganzen Körper entsteht. Die Krankheit hält ca. 2 Wochen an                                                und hinterlässt eine lebenslange Immunität. Die häufigsten Komplikationen sind Mittelohrentzündung und Lungenentzündung.

In 0,1% der Fälle kommt es zu einer akuten Entzündung des Gehirns und in ca. 4-11 Fällen auf 100.000 Masernerkrankungen (Kinder unter 5 Jahre haben ein höheres Risiko) tritt nach durchschnittlich 6-8 Jahren eine sehr schwere unheilbare Spätkomplikation auf (Subakute Sklerosierende Panenzephalitis SSPE).


Weil Säuglinge gegen Masern erst ab 11-14 Monaten geimpft werden können, sind grundsätzlich Säuglinge unter 1 Jahr besonders gefährdet. Sie sind auf den Schutz Ihrer Umgebungspersonen angewiesen.

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Wie können Sie Ihr Kind schützen?

Die Schutzimpfung ist die einzige Möglichkeit der Vorbeugung gegen diese Infektionskrankheit. Gemäß der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) sollte die erste Impfung als kombinierte Masern-Mumps-Röteln-Impfung im Alter von 11-14 Monaten erfolgen, die empfohlene Zweitimpfung 4 Wochen nach der ersten Impfung (im Alter von 15-23 Monaten). Damit ist ein maximal möglicher Schutz gewährleistet. 

Wenn ungeimpfte ab dem Alter von 9 Monaten bzw. in der Kindheit nur einmal geimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus  Kontakt zu Masernkranken hatten, sollten sie innerhalb von 3 Tagen nach dem Kontakt geimpft werden.

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Impfung auch für Erwachsene?

Laut Robert-Koch-Institut sollte eine einmalige MMR-Standardimpfung für Erwachsene

- bei allen nach 1970 geborenen ungeimpften bzw.

- in der Kindheit nur einmal geimpften Personen ≥ 18 Jahre oder

- nach 1970 geborenen Personen ≥ 18 Jahre mit unklarem Impfstaus nachgeholt werden.

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Mein Kind hat Masern!

Falls Ihr Kind an Masern erkrankt ist, darf es lt. § 34 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Ferienlager etc.), in denen überwiegend Säuglinge, Kinder und Jugendliche betreut werden, nicht betreten, damit andere nicht angesteckt werden.  Eine Wiederzulassung zum Besuch der Gemeinschaftseinrichtungen ist frühestens fünf Tage nach Exanthemausbruch möglich.

Auch Familienangehörige und Personen, in deren Wohngemeinschaft eine Erkrankung oder der Verdacht auf Masern aufgetreten ist und die nicht durch eine Impfung oder eine frühere Masernerkrankung geschützt sind, dürfen eine Gemeinschaftseinrichtung für die Dauer von 14 Tagen nicht besuchen.

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In der Schule / Kindertagesstätte hat ein Kind Masern

In diesem Fall sollten Sie sofort bei Ihrem Kind fehlende Masernimpfungen durch den Kinder- oder Hausarzt nachholen lassen. Nicht geimpfte Kinder dürfen bei einem Ausbruch erst dann wieder in die Schule/ Kindertagesstätte, wenn eine Impfung oder eine bereits durchgemachte Masernerkrankung nachgewiesen wurde. Gleiches gilt für Lehrer, Erzieher und das übrige Personal.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Robert-Koch-Institut (Infektionskrankheiten, Masern) bzw. bei der Abteilung Gesundheit unter der Tel.-Nr.: 05241/ 85-1700.

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