Beschreibung- Überwachung der Tätigkeiten mit Krankheitserregern 


Das Gesundheitsamt im Kreis Gütersloh ist gemäß Infektionsschutzgesetzt (IfSG) für die Überwachung der Tätigkeiten mit Krankheitserregern zuständig.

Wer im Kreis Gütersloh Krankheitserreger verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, bedarf einer Erlaubnis des Gesundheitsamtes.

Der Gesetzesgeber sieht die Anzeigepflicht vor Aufnahme der Tätigkeiten mit Krankheitserregern vor. Werden Tätigkeiten mit Krankheitserregern erstmalig aufgenommen, sind diese dem Gesundheitsamt mindestens 30 Tage vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Unter die Anzeigepflicht fallen auch erlaubnisfreie Tätigkeiten.

Jede wesentliche Veränderung der Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen, der Entsorgungsmaßnahmen sowie von Art und Umfang der Tätigkeit unverzüglich dem    Gesundheitsamt anzuzeigen.