Beschreibung - Volksfeste und Freiluftveranstaltungen


Im Sinne der Trinkwasserverordnung ist Trinkwasser jedes Wasser, das zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zur Körperpflege und zur Reinigung von    Gegenständen, die mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen, genutzt wird.

Trinkwasser muss frei von krankheitserregenden Mikroorganismen sein.

Das gilt auch bei seiner Verwendung auf Volksfesten und anderen Freiluftveranstaltungen. 

Das Wasserversorgungsunternehmen stellt am Übergabepunkt in das Wasserverteilungsnetz einwandfreies Trinkwasser zur Verfügung. Diese Qualität muss bei der              Verteilung und bis zur Abgabe an die Standbetreiber/-innen bzw. Schausteller/-innnen erhalten bleiben.

Das Gesundheitsamt im Kreis Gütersloh überwacht und berät die Betreiber/-innen dieser Wasserversorgungsanlagen zu sämtlichen Angelegenheiten der Trinkwasserhygiene. Zusätzlich werden im Rahmen der Überwachung durch das Gesundheitsamt auch regelmäßige Besichtigungen durchgeführt.