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Beschreibung - Trinkwasserbrunnen
Die Trinkwasserqualität von Brunnen wird im Kreis Gütersloh durch die Abteilung Gesundheit überwacht.
Trinkwasserbrunnen sind Wasserversorgungsanlagen zu denen sowohl private Hausbrunnen gehören, als auch Brunnen, die im Rahmen einer gewerblichen und/ oder öffentlichen Tätigkeit genutzt werden.
Der Gesetzgeber hat Betreiber/-innen einer Wasserversorgungsanlage, sowohl privaten Hausbrunnenbetreiber/-innen als auch Gewerbebetrieben, eine Reihe von Pflichten z.B. Untersuchungs-, Anzeige- und Meldepflichten auferlegt.
- Wasserversorgungsanlagen müssen regelmäßig bakteriologisch, sensorisch und physikalisch-chemisch untersucht werden.
- Änderungen an der Wasserversorgungsanlage selbst (z.B. Einbau einer Aufbereitungsanlage) oder Wechsel des Eigentümers etc. sind anzuzeigen.
- Betreiber/-innen von Wasserversorgungsanlagen, die z.B. Mietende versorgen, müssen einen sogenannten Maßnahmenplan (Angaben, wie im Notfall die Wasserversorgung gewährleistet wird) nach § 50 TrinkwV erstellen.
Das Gesundheitsamt berät sowohl Betreiber/-innen von Wasserversorgungsanlagen als auch andere Bürger/-innen zu sämtlichen Angelegenheiten der Trinkwasserhygiene.
Zusätzlich werden durch das Gesundheitsamt regelmäßige, sowie anlassbezogene, Begehungen der Wasserversorgungsanlagen durchgeführt.