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Beschreibung - Öffentliche Wasserversorgung
Zentrale Wasserwerke gehören zu den Wasserversorgungsanlagen. Diese werden im Kreis Gütersloh durch die Abteilung Gesundheit überwacht.
Der Gesetzgeber hat den Betreibern/-innen von zentralen Wasserversorgungsanlagen eine Reihe von Pflichten (Eigenüberwachungspflicht), wie z.B. Untersuchungs-, Anzeige- und Meldepflichten auferlegt.
Untersuchungen und Probennahme dürfen nur durch die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zugelassenen Untersuchungsstellen (Laboratorien) durchgeführt werden.