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Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen
Selbsthilfegruppen und -organisationen im Gesundheitsbereich können über die gesetzlichen Krankenkassen(-verbände) eine Förderung erhalten (§ 20c SGB V, 2008).
Bis zum 31.03. des aktuellen Antragsjahr sind im Kreis Gütersloh die kassenartenübergreifenden Anträge (Pauschalförderung) in der BIGS oder bei der jeweils federführenden Krankenkasse einzureichen.
Über die Gewährung berät und entscheidet ein Gremium. Dieses Gremium besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen, der BIGS und den legitimierten Vertretern aus der Selbsthilfe.
Als legitimierte Vertreter aus der Selbsthilfe sind benannt:
Anette Harnischfeger (Sprecherin der Selbsthilfegruppen im Kreis Gütersloh und Schlaganfall-Selbsthilfegruppe/Gütersloh),
Günter Philipps (Sprecher der Selbsthilfegruppen im Kreis Gütersloh und Freundeskreis Wiedenbrück)
Karin Schüre (Gruppe Angst- und Panik/Gütersloh)
Maria Kötter (AG der Selbsthilfegruppen im Suchtbereich Kreis Gütersloh e.V. und Freundeskreis für Suchtkrankenhilfe e.V.) .
Die kassenindividuellen Anträge (Projektförderung) sind weiterhin bei den einzelnen Krankenkassen zu stellen und werden dort bearbeitet.
Antragsvordrucke, Antragsstellen für die kassenindividuelle Förderung...
...sowie weitere Informationen zur Krankenkassenförderung finden Sie auf der gemeinsamen Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung in NRW:
Veränderungen bei der Krankenkassenförderung im Jahr 2024
Florian Brauch von der LAG Selbsthilfe NRW E.V., stellvertretend für die jederführende Krankenkasse 2024/ 2025 vdek-Verband der Ersatzkassen e.V. Christian Breidenbach, stellte auf dem Gesamttreffen der Selbsthilfegruppen am 06.03.2024 die Fördermöglichkeiten sowie die Neuerungen bei der Krankenkassenförderung für das Jahr 2024 vor.
Zudem finden Sie hier die rechtlichen Informationen für Selbsthilfegruppen, die die Selbsthilfeförderung der GKV in Anspruch nehmen.