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Lebensmittelbelehrungen
Nach den gesetzlichen Vorschriften muss jede Person, die gewerbsmäßig mit bestimmten, unverpackten Lebensmitteln arbeitet, vor Arbeitsaufnahme eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz erwerben. Diese Bescheinigung erhalten Sie nach einer Belehrung.
Alle Mitarbeiter / Schüler kreiseigener Einrichtungen / Schulen und der "Tafel" werden gebeten, die Lebensmittelbelehrung in Präsenz, d.h. im Kreishaus
Gütersloh, zu absolvieren. Wir bitten um Verständnis, dass keine Kosten, die diesen TeilnehmerInnen im Onlineverfahren entstehen bzw. geleistet werden, vom Kreis Gütersloh erstattet werden können.
Lebensmittelbelehrung Online
Online bedeutet, dass Sie die Belehrung von zu Hause oder von einem anderen Ort aus durchführen können. Sie benötigen lediglich einen PC, Notebook, Tablet, Smartphone oder ähnliches sowie eine stabile Internetverbindung.
Für Personen mit ausländischen Ausweispapieren ist die Vorlage der Meldebescheinigung oder eines Aufenthaltstitels erforderlich.
Die Kosten betragen 25 €.
Lebensmittelbelehrung vor Ort
Im Einzelfall ist auch eine Belehrung im Kreishaus nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Voraussetzung für die Belehrung beim Kreis Gütersloh ist, dass sich Ihr Wohnort im Kreis Gütersloh befindet. Ansonsten melden Sie sich bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt Ihres Wohnortes.
Die Kosten von 25 € sind vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Kreishaus Gütersloh
Abteilung Gesundheit
Herzebrocker Str. 140
33334 Gütersloh
Telefon: 05241/ 85 1621 oder 85 1620
Email: Lebensmittelbelehrungen@kreis-guetersloh.de