Lebensmittelbelehrungen

Nach den gesetzlichen Vorschriften muss jede Person, die gewerbsmäßig mit bestimmten, unverpackten Lebensmitteln arbeitet, vor Arbeitsaufnahme eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz erwerben. Diese Bescheinigung erhalten Sie nach einer Belehrung.

Alle Mitarbeiter / Schüler kreiseigener Einrichtungen / Schulen und der "Tafel" werden gebeten, die Lebensmittelbelehrung in Präsenz, d.h. im Kreishaus
Gütersloh, zu absolvieren.  Wir bitten um Verständnis, dass keine Kosten, die diesen TeilnehmerInnen im Onlineverfahren entstehen bzw. geleistet werden, vom Kreis Gütersloh erstattet werden können.


Layout 2

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Kreishaus Gütersloh
Abteilung Gesundheit
Herzebrocker Str. 140
33334 Gütersloh
Telefon: 05241/ 85 1621 oder 85 1620
Email: Lebensmittelbelehrungen@kreis-guetersloh.de


Weitere Infos im Internet: