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Lebensmittelbelehrungen
Nach den gesetzlichen Vorschriften muss jede Person, die gewerbsmäßig mit bestimmten, unverpackten Lebensmitteln arbeitet, vor Arbeitsaufnahme eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz erwerben. Diese Bescheinigung erhalten Sie nach einer Belehrung.
Belehrungen
Die Belehrung können Sie online absolvieren: Online-Lebensmittelbelehrung
Für Personen mit ausländischen Ausweispapieren ist die Vorlage der Meldebescheinigung oder eines Aufenthaltstitels erforderlich.
Die Kosten betragen 25 €.
Alle Mitarbeiter / Schüler kreiseigener Einrichtungen / Schulen und der "Tafel" werden gebeten, die Lebensmittelbelehrung in Präsenz, d.h. im Kreishaus
Gütersloh, zu absolvieren. Wir bitten um Verständnis, dass keine Kosten, die diesen TeilnehmerInnen im Onlineverfahren entstehen bzw. geleistet werden, vom Kreis Gütersloh erstattet werden können.
Im Einzelfall ist auch eine Belehrung im Kreishaus nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Voraussetzung für die Belehrung beim Kreis Gütersloh ist, dass sich Ihr Wohnort im Kreis Gütersloh befindet. Ansonsten melden Sie sich bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt Ihres Wohnortes.
Mitzubringen sind:
- Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel, ggf. Meldebescheinigung
- Kugelschreiber
Die Kosten von 25 € sind vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Bitte planen Sie ca. 1 Stunde ein!
Bei Belehrungen von minderjährigen / geschäftsunfähigen bzw. beschränkt geschäftsfähigen Personen ist Folgendes zu beachten:
Falls Sie als Eltern, Sorgeberechtigte bzw. Betreuer an der Belehrung nicht teilnehmen können, stehen Ihnen als Download ein Merkblatt sowie eine Erklärung zur Verfügung.
Die Erklärung geben Sie bitte der zu belehrenden Person, nach Kenntnisnahme des Merkblattes, unterschrieben mit zum Belehrungstermin.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Kreishaus Gütersloh
Abteilung Gesundheit
Herzebrocker Str. 140
33334 Gütersloh
Telefon: 05241/ 85 1621 oder 85 1620
Email: Lebensmittelbelehrungen@kreis-guetersloh.de
Weitere Infos im WWW: