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DRITTNUTZUNG VON SCHULRÄUMLICHKEITEN
Die Räumlichkeiten in den kreiseigenen Schulen (Aulen, Foren etc.) können auf Antrag von gemeinnützigen Organisationen kostenlos genutzt werden.
Grundlage ist die Benutzungsordnung des Kreises Gütersloh. Drittnutzer sollten im Vorfeld mit der entsprechenden Schule abklären, ob die benötigten Räumlichkeiten zu dem gewünschten Termin zur Verfügung stehen. Anschließend ist ein Antrag auf Nutzung von Räumlichkeiten kreiseigener Schulen auszufüllen und an die Schule zu senden. Diese leitet den Antrag nach Stellungnahme an den Kreis Gütersloh zur Genehmigung weiter.
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Ansprechpartner in der Schulverwaltung ist:
Herr Linnenbrink
Kreishaus Gütersloh - Raum 2319
Telefon: 05241/85-1438
Email an Herrn Linnenbrink
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Die Drittnutzung der Sporthallen wird beim Kreis Gütersloh durch den Bereich Sport genehmigt. Hierzu sind gesonderte Formulare zu verwenden.
Für weitere Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an:
Herrn Hatschbach
Haus des Sports in Rheda-Wiedenbrück auf dem Reckenberg
Telefon: 05241/85-1444
Email an Herrn Hatschbach
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Benutzungsordnung
(PDF-Datei / 21,09 KB) - Antragsformular Drittnutzung (PDF)
(PDF-Datei / 35 KB)