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Das Landesvorhaben"Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule - Beruf in NRW"
Als erstes Flächenland führt Nordrhein-Westfalen einen systematischen Übergang von der Schule in den Beruf ein.
Das Landesvorhaben "Neues Übergangssystem NRW" - jetzt "Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf in NRW" - wurde am 18. November 2011 vom Ausbildungskonsens NRW (Landesregierung, Bundesagentur für Arbeit, Gewerkschaften und Arbeitgeber, sowie Kammern und Kommunale Spitzenverbände) beschlossen.
Bereits 2012 machten sich 7 Referenzkommunen (Städteregion Aachen, Bielefeld, Kreis Borken, Dortmund, Rheinisch-Bergischer Kreis, Mülheim und der Kreis Siegen-Wittgenstein) auf den Weg, das Landesvorhaben umzusetzen.
Der Kreis Gütersloh hat sich als eine von 23 nachfolgenden Kommunen im Januar 2013 angeschlossen und eine Kommunalen Koordinierungsstelle mit 3,5 Stellen eingerichtet. Unter der Devise "Prävention statt Reaktion" werden im Landesvorhaben alle Schüler*innen jeder Schulform frühzeitig bei der beruflichen Orientierung, der Berufswahl und beim Eintritt in eine Ausbildung oder ein Studium unterstützt. Unnötige Warteschleifen und Ausbildungsabbrüche sollen durch das kommunal koordinierte Gesamtsystem vermieden werden. Bedeutende Gelingensfaktoren sind der Einsatz von sogenannten Standardelementen, die ab Klasse 8 für jeden Schüler und jede Schülerin verbindlich umgesetzt werden.
Dazu zählen
- die Einrichtung von Berufsorientierungsbüros in allen weiterführenden Schulen
- Portfolioinstrumente
- Potenzialanalysen
- Praxisphasen: Berufsfelderkundung, Praktika, Studienorientierung
- Übergangsgestaltung
Die Potenziale von Jugendlichen werden frühzeitig und individuell festgestellt und anhand von praktischen Lernanteilen, wie z. B. der Berufsfelderkundungen, überprüft. Eine berufliche Anschlussvereinbarung ist Grundlage zur Planung der nächsten Schritte bis hin zur Ausbildung bzw. zum Studium und soll gewährleisten, dass "kein Abschluss ohne Anschluss" erfolgt.
Im gemeinsamen Prozess mit der Kommunalen Koordinierungsstelle und den Partnern*innen im Landesvorhaben werden verschiedene Ziele im Bereich der
- Berufs- und Studienorientierung / Lebensplanung sowie der
- Berufsvorbereitung und -ausbildung / Integration in die Arbeitswelt
umgesetzt. Dieser Prozess ist seit der Aufbauphase am Ende des Schuljahres 2018/19 im Kreis Gütersloh abgeschlossen.
Mit dem Übergangssystem Schule – Beruf in NRW werden:
- im Bereich der schulischen Beruflichen Orientierung der allgemeinbildenden Schulen die guten Ansätze und Einzelmaßnahmen in ein Gesamtsystem der Beruflichen Orientierung überführt.
- die Übergänge in eine Ausbildung oder ein Studium gemeinsam gestaltet entweder als konkretes Ausbildungsangebot vorrangig in Betrieben bzw. durch vollzeitschulisch anerkannte Ausbildungen oder als Unterstützung durch ergänzende Übergangsangebote bzw. durch studienqualifizierende Bildungsgänge an Berufskollegs.
- die Aktivitäten im Übergang Schule – Beruf durch eine kommunale Koordinierung nachhaltig und systematisch befördert und die erforderlichen Abstimmungsprozesse organisiert.
Erklärfilm KAoA
Das Landesvorhaben "Kein Abschluss ohne Anschluss" wird in einem Erklärfilm des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen in 3 Minuten erklärt. Es ist auch möglich, den Film mit Untertiteln und in verschiedenen Sprachen zu schauen.
Berufsfelderkundungen - Chance zur Gewinnung von Fachkräftenachwuchs
Dies ist der Titel eines Flyers, den der Verband Freier Berufe im Lande NRW, die Landwirtschaftskammer NRW, die Industrie- und Handelskammern in NRW, die Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW und der Westdeutsche Handwerkskammertag gemeinsam herausgegeben haben.
Die Standardelemente des Landesvorhabens sehen vor, dass alle Schülerinnen und Schüler - nachdem sie in Klasse 8 eine eintägige Potenzialanalyse zur Identifikation ihrer Interessen und Stärken durchlaufen haben - jeweils 3 Berufsfelderkundungen in unterschiedlichen Berufsfeldern durchführen.
Die wichtigsten Partner*innen in "Kein Abschluss ohne Anschluss" sind:
- Schulen der Sek. I und Sek. II
- Bezirksregierung / Schulaufsicht
- Agentur für Arbeit
- Arbeitgeber
- Bildungsträger
- Kammern
- Jobcenter
- Verbände
- Kommunen
- DGB
- Jugendämter