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Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens
Hinreichend Lesen und Rechtschreiben zu können, zählt zu den wichtigsten Bildungszielen. Vor allem das Lesen und das Verständnis des Gelesenen ist die Grundvoraussetzung dafür, sich mit den schulischen Lernaufgaben in anderen Bereichen überhaupt erst beschäftigen zu können. Aber auch das Rechtschreiben hat gesellschaftlich eine hohe Bedeutung.
Deshalb hat die Schule die Aufgabe, Schüler*innen in dieser Hinsicht ganz besonders zu fördern, so dass jedes Kind das Bildungsziel erreicht.
Es können aber bei einzelnen Kindern "besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens" (LRS-Erlass) auftreten (bzw. eine sogenannte "LRS", also "Lese-Rechtschreibschwäche").
Zu Hinweisen auf eine LRS zählt im Vorschulalter eine verzögerte oder gestörte Sprachentwicklung; in der Schule fallen möglicherweise Schwierigkeiten beim Erlernen der Buchstaben auf, beim Lesen und/oder beim Rechtschreiben. Möglicherweise werden Probleme in der Zuordnung von Hörlauten und Buchstaben (in beide Richtungen) sichtbar, eine geringe Lesegeschwindigkeit, verschiedene Arten Lese- oder Schreibfehler, ein erschwertes Leseverständnis.
Für die Eltern und Lehrer*innen betroffener Kinder ist es wichtig, die Probleme in allen Lebenssituationen, die mit Lesen zu tun haben, geduldig zu berücksichtigen - nicht zuletzt auch bei den Hausaufgaben, bei denen den Kindern das mühsame Erlesen von Aufgabenstellungen ruhig abgenommen werden kann, während das Lesen besser separat an geeignetem Material geübt wird. Auch wenn leseschwache Kinder am eigenen Lesen aufgrund der besonderen Mühe in der Regel keine Freude haben und selten freiwillig ein Buch zur Hand nehmen, ist es um so wichtiger, dass Eltern, indem sie ihrem Kind regelmäßig vorlesen, die Welt und die Attraktivität der geschriebenen Sprache erleben lassen.
Generell ist eine möglichst früh einsetzende und kontinuierliche Unterstützung und Förderung vor allem in der Schule nötig, wie sie im LRS-Erlass des Schulministeriums geregelt wird.
Wir beraten Schulen und Eltern zu Fragen der Diagnostik und dem Umgang mit LRS.
Informationen für Eltern und Lehrkräfte zum LRS-Erlass (FAQ)
Material für Lehrkräfte der Primarstufe
Material für Lehrkräfte der Sekundarstufe
Das Unterrichtskonzept "ReLv" zum Erlernen des Rechtschreibens
Rechtsnormen
- LRS-Erlass: Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS), 19.7.1991 (BASS 14 – 01 Nr. 1)
- BASS 13 – 11 Nr. 1.1 Ausbildungsordnung Grundschule – AO-GS
- BASS 13 - 11 Verwaltungsvorschriften zur AO-GS
- BASS 13 – 21 Nr. 1.1 Ausbildungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I)
- BASS 13 – 32 Nr. 3.1 Ausbildungsordnung Gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt)
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