Rettunswagen

Rettungsdienst - Infos für den Bürger

Blaulicht und Martinshorn

Auf der Anfahrt zu einem Notfall entscheidet nicht der Fahrer über den Einsatz von Blaulicht und Martinshorn. Die Entscheidung trifft der Leitstellendisponent, der den Notruf entgegen genommen hat nach seiner Einschätzung der Notfallsituation. Ist der Patient im Fahrzeug, liegt die Entscheidung hierüber bei dem betreuenden Rettungsassistenten oder Notarzt.

Gründe für den Einsatz von Blaulicht und Horn im Rettungsdienst sind immer Situationen, in denen das Leben oder die Gesundheit eines Menschen akut gefährdet sind. Für unbeteiligte Mitmenschen entstehen häufig nicht nachvollziehbare Situationen, wenn plötzlich ein Rettungswagen eine bis dahin normale Fahrt mit Alarm fortsetzt, oder aus voller Alarmfahrt plötzlich Blaulicht und Horn abstellt.

Ursache könnte im ersten Fall eine zweite Meldung der Leitstelle über eine Verschlechterung der Situation am Einsatzort sein. Der Leitstellendisponent wird dann die Besatzung des RTW auffordern, die Fahrt mit Sonderrechten fortzusetzen. Im zweiten Fall könnte ein bereits eingetroffener Arzt der Leitstelle mitgeteilt haben, dass sich die Situation des Patienten weniger bedrohlich darstellt.

Fahrten mit "Einsatzmitteln" stellen insbesondere für das Rettungsdienstpersonal ein besonderes Gefahrenpotenzial dar. Das Unfallrisiko für Sachschäden ist statistisch gesehen 17 mal höher und hinsichtlich Unfällen mit Personenschäden 4 mal höher als bei normalen Fahrten.

Hausnummern und Straßenschilder

Schlecht sichtbare oder gar nicht vorhandene Hausnummern und zugewachsene Straßenschilder stellen für das Rettungsdienstpersonal nicht nur ein großes Ärgernis dar, sondern verzögern das Eintreffen von möglicherweise dringend notwendiger Hilfe!

Gerade in ländlichen Gegenden kostet die Suche nach Hausnummern viel Zeit. An Zufahrten zu Häusern und Gehöften fehlen häufig Hinweise auf die Hausnummer. Auch wenn es sich nicht um die gesuchte Hausnummer handelt, muss der Rettungsdienst häufig erst zu dem Gehöft fahren um dann festzustellen, dass es sich nicht um die Zieladresse handelt. Oftmals fehlen auch an den Gebäuden die Nummern. Dann ist keinerlei Orientierung möglich und es geht noch mehr Zeit verloren.

Tragen Sie im eigenen Interesse Sorge, eine von der Straße aus gut lesbare, mit der Hauswand kontrastierende und ggf. beleuchtete Hausnummer anzubringen. Weisen Sie ggf. auch Ihren Vermieter darauf hin, dass er dazu verpflichtet ist.

Hausnummer

Sollte es sich um eine komplizierte Anfahrt zu Ihrem Haus oder dem jeweiligen Einsatzort handeln, beschreiben Sie dem Leitstellendisponenten den genauen Weg und schicken Sie ggf. jemanden an die Straße, um den Rettungsdienst einzuweisen und somit keine wertvolle Zeit zu verlieren.

Notruf
Mit der bundesweit einheitlichen Notrufnummer 112* erreichen Sie die für Sie zuständige Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst. Die Kreisleitstelle ist für den gesamten Kreis Gütersloh, inkl. der eigenständigen Rettungswachenträger Stadt Gütersloh und Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig. Sie befindet sich in der Feuer- und Rettungswache Gütersloh in der Friedrich-Ebert-Straße. Sie werden dort rund um die Uhr mit einem Leitstellendisponenten verbunden, der für Sie sowohl für Feuer, wie auch medizinische Notfälle und Krankentransporte ein kompetenter Ansprechpartner ist.

Bitte bewahren Sie Ruhe!

Seit dem 01. März 2018 wird in der Kreisleitstelle Gütersloh die strukturierte Notrufabfrage durchgeführt, näheres entnehmen Sie den Links am Seitenende!

Der Leitstellendisponent entscheidet aufgrund Ihrer Angaben darüber, welches Personal und welche Fahrzeuge zu Ihnen geschickt werden. Aus diesem Grund sind vollständige Angaben wichtig. Legen Sie nicht auf, solange noch Fragen zu beantworten sind. Ihr Gesprächspartner in der Leitstelle kann Ihnen möglicherweise auch wertvolle Hinweise darüber geben, wie Sie sich bis zum Eintreffen der Helfer verhalten können.

* Bei Benutzung eines Handys kann es vorkommen, dass man nicht mit der regional zuständigen Leitstelle verbunden wird!

Notarzt und ärztlicher Notdienst
Häufig wird der Begriff "Notarzt" mit "(kassen-)ärztlichem Notdienst" verwechselt. Das führt möglicherweise dazu, dass für verhältnismäßig harmlose Erkrankungen plötzlich statt eines "normalen" Arztes der "Blaulichtdoktor" und ein Rettungswagen vor der Tür stehen. Abgesehen von der riskanten Einsatzfahrt (siehe Blaulicht und Martinshorn) ist der Notarzt nicht für Krankschreibungen zuständig und kann auch keine Rezepte ausstellen. Der Notarzt des Rettungsdienstes ist ein Arzt, der bei lebensbedrohlichen Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, bewusstlose Person) und bei schweren Unfällen mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) oder Rettungshubschrauber (RTH) zum Einsatz kommt.

Wenn Sie einen Notarzt benötigen, wählen Sie die Rufnummer 112.

Vom kassenärztlichen Notdienst werden Beschwerden behandelt, bei denen man normalerweise auch zum Hausarzt oder Facharzt gehen würde. Es handelt sich dabei um einen (Haus-)Arzt, der außerhalb der Öffnungszeiten der regulären Arztpraxis (Montag, Dienstag und Donnerstag 18 – 8 Uhr am Folgetag, Mittwoch und Freitag 13 – 8 Uhr am Folgetag, Samstag, Sonntag und Feiertag 8 – 8 Uhr am Folgetag) zur Verfügung steht. Der kassenärztliche Notdienst ist kostenfrei ohne Vorwahl unter der Nummer 116 117 rund um die Uhr zu erreichen.

Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (ManV)
Seit Großschadensereignissen wie dem Flugschauunglück von Ramstein oder dem ICE-Unfall in Eschede hat die Versorgung des s.g. Massenanfalls von Verletzten (ManV) große Bedeutung erhalten. Um die bestmögliche Versorgung dieser Verletzten und Betroffenen zu gewährleisten sind organisatorische Strukturen geschaffen worden. Neben dem Einsatzleiter der Feuerwehr werden hier auch der Leitende Notarzt (LNA) und der Organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgL) eingesetzt. Diese beiden Positionen werden jeweils durch Rund-um-die-Uhr-Bereitschaften abgedeckt.

Geregelt durch den Gefahrenabwehrplan für Großschadensereignisse des Kreises Gütersloh kommen je nach Schadensausmaß und Bedarf zusätzlich zu Rettungsdienst, Notärzten, Feuerwehr und Polizei auch folgende Organisationen zum Einsatz:

  • Rettungsdienste und Feuerwehren benachbarter Kreise und Städte im Rahmen der Nachbarschaftshilfe
  • Sondereinsatzgruppen (SEG) der Hilfsorganisationen
  • Einsatzeinheiten Sanitätsdienst der Hilfsorganisationen
  • THW (Technisches Hilfswerk)
  • Notfallseelsorge
  • Rettungshundestaffeln
  • Bundeswehr

Über das weitere Hinzuziehen spezieller Kräfte oder Experten entscheidet die Einsatzleitung vor Ort.

Verl Unfall
Verkehrsunfall Verl, 6.6.2003

Außerdem wird bei Großschadensereignissen eine telefonische Auskunftsstelle eingerichtet, bei der sich Bürger über den Verbleib von Angehörigen erkundigen können. Damit dieser Überblick sowie eine lückenlose Dokumentation überhaupt möglich sind, erhält jeder Verletzte / Betroffene eine Verletztenanhängekarte. Auf dieser Karte stehen neben Identifikationsmerkmalen (im besten Fall der Name) auch Therapieanordnungen des Leitenden Notarztes für das medizinische Personal am Einsatzort.

Um solche Abläufe zu üben finden Großübungen statt. Erkenntnisse hieraus führen zur ständigen Optimierung des Notfallkonzeptes und der Zusammenarbeit aller Beteiligten.


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