Glossar

für den Bereich Rettungsdienst

Rettunswagen

Personal:

Ärztlicher Leiter Notarztstandort (ÄLN)
Der Ärztliche Leiter Notarztstandort ist für die Koordination der jeweils an einem Standort tätigen Notärzte zuständig. Er legt auch die medikamentöse sowie medizinisch-technische Ausstattung des NEF bzw. RTH fest.

Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLR)
Der ärztliche Leiter Rettungsdienst ist zuständig für Qualitätsmanagement und notfallmedizinische Fragen in einem Rettungsdienstbereich (z.B. Kreis Gütersloh). Er koordiniert u.a. auch die Aus- und Fortbildung der Rettungsdienstmitarbeiter und begutachtet ggf. durchgeführte Maßnahmen im Rahmen der Notfallrettung.

Ärztlicher Notdienst
Nicht zu verwechseln mit Notarzt! Siehe auch "Notarzt und ärtzlicher Notdienst" im Kapitel "Rettungsdienst - Infos für den Bürger".
Beim kassenärztlichen Notdienst handelt es sich um einen (Haus-)Arzt, der mittwochs von 13:00 Uhr bis donnerstags 7:00 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen Hausbesuche durchführt. Der kassenärztlichen Notdienstes ist unter der Nummer 116 117 zu erreichen.

Lehrrettungsassistent/-in (LRA)
Der Lehrrettungsassistent ist für die Ausbildung und Betreuung der Auszubildenden auf den Lehrrettungswachen zuständig.
Er leitet sie in der Praxis an und gewährleistet eine praxisnahe Umsetzung dessen, was zuvor in der schulischen Ausbildung vermittelt wurde.
Voraussetzung zur Weiterbildung zum Lehrrettungsassistenten ist eine mehrjährige Tätigkeit im Bereich der Notfallrettung.

Leitender Notarzt (LNA)
Der Leitende Notarzt ist bei Großschadenslagen für die medizinische Einsatzleitung zuständig. Er koordiniert die dort tätigen Notärzte und ist in Zusammenarbeit mit dem OrgL für rettungsdienstliche Entscheidungen verantwortlich.
Er verfügt über die Facharztqualifikation, langjähriger Einsatzerfahrung als Notarzt und über eine entsprechende Weiterbildung.

Leitstellendisponent
Für die Annahmen von Notrufen (112) und Koordinierung der Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdiensten ist die Feuer- und Rettungsleitstelle zuständig. Voraussetzung zur Tätigkeit als Leitstellendisponent ist eine abgeschlossenen feuerwehrtechnische sowie Rettungsassistentenausbildung wie auch eine entsprechende Leitstellenausbildung.

Notarzt (NA)
Notärzte sind in der Notfallrettung tätig. Es handelt sich im Regelfall um Ärzte, die in Kliniken tätig sind und über einen entsprechenden Fachkundenachweis für Notfallrettung verfügen. Sie werden üblicherweise entweder von einem Rettungsassistenten mit einem PKW (NEF) oder mit dem Rettungshubschrauber (RTH) zum Notfallpatienten gebracht. Sie sind dafür verantwortlich, Notfallpatienten medizinisch zu versorgen, sie transportfähig zu machen und während des Transportes lebenswichtige Funktionen zu überwachen und aufrechtzuerhalten. Hierbei werden sie von Rettungsassistenten unterstützt.

Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL)
Der Organisatorische Leiter Rettungsdienst bildet bei Großschadenslagen zusammen mit dem Einsatzleiter Feuerwehr und dem Leitenden Notarzt (LNA) die Einsatzleitung. Er ist hierbei für einsatztaktische Entscheidungen und organisatorische Belange des Rettungsdienstes zuständig.
Die Zusatzqualifikation zum OrgL erlangt man nach mehrjähriger Tätigkeit im Rettungsdienst und einem entsprechenden Lehrgang.

Rettungsassistent (RA)
Aufgabe des Rettungsassistenten ist auch, aber nicht nur die Funktion des Helfers eines Arztes. Er soll auch lebensrettende Maßnahmen beim Notfallpatienten bis zur Übernahme durch den Arzt durchführen, die Transportfähigkeit herstellen, lebenswichtige Körperfunktionen während des Transportes beobachten und aufrechterhalten. Er soll kranke, verletzte und sonstige hilfebedürftige Patienten unter sachgerechter Betreuung befördern.
Das Berufsbild des Rettungsassistenten wurde 1989 geschaffen.
Die Ausbildung dauert z.Zt. in der Vollzeitform 12 Monate und besteht aus mindestens 1200 Stunden theoretischer und praktischer Ausbildung in staatlich anerkannten Schulen für Rettungsassistenten sowie Klinik- und Rettungswachenpraktika und schließt mit der staatlichen Prüfung ab.
Die praktische Tätigkeit auf einer geeigneten Rettungswache dauert in der Vollzeitform ebenfalls 12 Monate und umfasst mindestens 1600 Stunden. Hier werden den angehenden Rettungsassistenten u.a. Organisation und Einsatztaktik, praktischer Umgang mit Patienten, medizinisch-technischen Geräten und rettungsdienstlichem Material sowie ergänzende Inhalte zu notfallmedizinischen und rechtlichen Aspekten vermittelt.
Die staatliche Anerkennung als Rettungsassistent erfolgt nach einem erfolgreich absolvierten Abschlußgespräch, in dem die Kenntnisse dargestellt werden müssen.

Rettungshelfer/-in (RH)
Aufgabe von Rettungshelfern ist die Funktion als Fahrer und die Unterstützung eines Rettungssanitäters bei der Durchführung von Krankentransporten
Die Ausbildung zum Rettungshelfer umfasst einen mindestens 80-stündigen theoretischen Fachlehrgang und ein 80-stündiges Praktikum auf einer geeigneten Rettungswache.

Rettungssanitäter/-in (RS)
Aufgabe von Rettungssanitätern ist die Patientenbetreuung beim Krankentransport sowie die Fahrer- und Helferfunktion bei der Notfallrettung.
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter dauert etwa drei Monate und umfasst jeweils 160 Stunden theoretischen Lehrgang, Krankenhaus- und Rettungswachenpraktikum und wird mit einer 40-stündigen Prüfungswoche abgeschlossen.

Rettungsmittel:

Krankentransport
Der Krankentransport wird mit Fahrzeugen des Typs KTW durchgeführt. Diese dienen dem Transport von liegebedürftigen, jedoch nicht lebensgefährlich erkrankten oder verletzten Personen.
Einsatzbereiche sind:
der Transport von Patienten von der Wohnung zur Klinink oder auch von der Klinik zur Wohnung
der Transport von Patienten von der Wohnung zur Arztpraxis und von der Arztpraxis zurück
Verlegung von Patienten in Spezialkliniken
Rufnummer für die Bestellung eines Krankentransportes (ohne Vorwahl) 19222

Krankenwagen (KTW)
Der Krankenwagen dient zum fachgerechten Transport von kranken und hilfebedürftigen, jedoch nicht lebensbedrohlich erkrankten oder verletzten Personen. Der KTW wird daher hauptsächlich für ambulante Patiententransporte von der Wohnung zum Arzt und zurück, bzw. für stationäre Aufnahmen in ein Krankenhaus und Entlassungen aus dem Krankenhaus eingesetzt.
Mindestqualifikation sind Rettungshelfer als Fahrer und Rettungssanitäter für die Patientenbetreuung.

Leitstelle
Mit der bundesweit einheitlichen Notrufnummer (ohne Vorwahl) 112 und der Rufnummer für Krankentransporte (ohne Vorwahl) 19222 erreichen Sie die für Sie zuständige Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst*.
Für den Kreis und die Stadt Gütersloh, sowie die Stadt Rheda-Wiedenbrück ist die Kreisleitstelle zuständig. Sie befindet sich bei der Feuerwehr in der Friedrich-Ebert-Straße in Gütersloh.
Sie werden dort mit einem Leitstellendisponenten verbunden, der für Sie sowohl für Feuer, wie auch medizinische Notfälle und Krankentransporte ein kompetenter Ansprechpartner ist.
* Bei Benutzung eines Handys kann es vorkommen, dass man nicht mit der regional zuständigen Leitstelle verbunden wird!

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
Das NEF hat die Aufgabe, den Notarzt auf schnellstem Wege zu einem Notfallpatienten zu bringen. Hier treffen sich dann der RTW und das NEF. Dieses System nennt man "Rendezvoussystem".
Das NEF verfügt über umfangreiches medizinisch-technisches Material sowie Medikamente.
Neben dem Notarzt gehört zur Besatzung des NEF auch ein Rettungsassistent, der das Fahrzeug fährt und dem Arzt assistiert.
Das NEF ist nicht zum Patiententransport geeignet.

Notarztwagen (NAW)
Der Notarztwagen ist ein Rettungswagen, der zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist. Diese Form ist im Kreis Gütersloh wegen dem "Rendezvoussystem" von RTW und NEF nicht mehr gebräuchlich.

Notfalleinsatz
Der Transport von Notfallpatienten wird mit Fahrzeugen des Typs RTW durchgeführt. Hierbei geht es um Einsätze, bei denen notfallmedizinische Hilfe wegen aktuell einsetzender Erkrankung oder Verletzung von Personen notwendig ist.
Die Entscheidung, ob zusätzlich zum RTW auch ein Notarzt zum Notfallpatienten geschickt wird trifft der Leitstellendisponent aufgrund des Notrufes oder das bereits eingetroffene Personal aufgrund der vorgefundenen Situation.
Notrufnummer ist (ohne Vorwahl) 112*
* Bei Benutzung eines Handys kann es vorkommen, dass man nicht mit der regional zuständigen Leitstelle verbunden wird!

Rettungshubschrauber (RTH)
Für Einsätze in Ostwestfalen-Lippe steht seit 1976 der Rettungshubschrauber "Christoph 13" zur Verfügung.
Er ist am Krankenhaus Rosenhöhe in Bielefeld stationiert und wird bei Tageslicht eingesetzt sofern die Wetterverhältnisse es zulassen. Von diesem Standort aus kann er als schnellstes Rettungsmittel innerhalb relativ kurzer Zeit einen Notarzt, einen Rettungsassistenten sowie diverses medizinisch-technisches Gerät und Medikamente zu einem Notfallpatienten bringen.
Der RTH wird auch genutzt, um Patienten in weiter entfernte Spezialkliniken zu fliegen.
Zu der Crew gehört der Pilot vom Bundesgrenzschutz (BGS), ein Rettungsassistent der Berufsfeuerwehr Bielefeld und ein Notarzt aus den Städtischen Kliniken Bielefeld-Mitte bzw. Rosenhöhe

Rettungswagen (RTW)
Der Rettungswagen wird bei allen Situationen eingesetzt, in denen eine notfallmedizinische Versorgung bei akut erkrankten oder verletzten Personen mit anschließendem Transport in ein geeignetes Krankenhaus erforderlich ist.
Im RTW befinden sich neben Medikamenten auch diverse medizinisch-technische Geräte und Material zur Notfallrettung.
Mindestqualifikation sind Rettungssanitäter als Fahrer und Rettungsassistent für die Notfallversorgung und Patientenbetreuung.

Eintreffzeit (auch Hilfsfrist oder Toleranzzeit):
Der Zeitraum vom Eingang einer Notfallmeldung bei der Leitstelle bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels (z.B. Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeug, Rettungshubschrauber) am Notfallort. Sie sollte in der Regel, d.h. in 95% aller Notfälle, nicht mehr als 12 Minuten betragen. Sie kann natürlich durch extreme Wetterlagen, ein hohes Einsatzaufkommen, ländliche oder unzugängliche Notfallorte oder irreführende Notfallmeldungen usw. (siehe auch Infos für den Bürger: Hausnummern) negativ beeinflusst werden. Dies ist bei der 95%-Regel allerdings berücksichtigt.