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Glossar
für den Bereich Rettungsdienst
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD)
Der ärztliche Leiter Rettungsdienst leitet und überwacht den Rettungsdienst gemäß § 7 Abs. 3 RettG NRW in medizinischen Belangen und Angelegenheiten des Qualitätsmanagements. Die Wahrnehmung der Aufgaben durch einen ÄLRD erfolgt durch den Träger des Rettungsdienstes für den gesamten Geltungsbereichs des Rettungsdienstbedarfsplanes (z.B. Kreis Gütersloh). Zudem koordiniert der ÄLRD u.a. die Aus- und Fortbildung der Rettungsdienstmitarbeiter, legt die medizinischen Behandlungsstandard für das nichtärztliche Personal im Rettungsdienst fest und begutachtet ggf. durchgeführte Maßnahmen im Rahmen der Notfallrettung.
Ärztlicher Notdienst
Nicht zu verwechseln mit Notarzt! Siehe auch "Notarzt und ärztlicher Notdienst" im Kapitel "Rettungsdienst - Infos für den Bürger".
Vom kassenärztlichen Notdienst werden Beschwerden behandelt, bei denen man normalerweise auch zum Hausarzt oder Facharzt gehen würde. Es handelt sich dabei um einen (Haus-)Arzt, der außerhalb der Öffnungszeiten der regulären Arztpraxis (Montag, Dienstag und Donnerstag 18 – 8 Uhr am Folgetag, Mittwoch und Freitag 13 – 8 Uhr am Folgetag, Samstag, Sonntag und Feiertag 8 – 8 Uhr am Folgetag) zur Verfügung steht. Der kassenärztliche Notdienst ist kostenfrei ohne Vorwahl unter der Nummer 116 117 rund um die Uhr zu erreichen.
Eintreffzeit (auch Hilfsfrist oder Toleranzzeit)
Der Zeitraum vom Eingang einer Notfallmeldung bei der Leitstelle bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels (z.B. Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeug, Rettungshubschrauber) am Notfallort wird als Hilfsfrist bezeichnet. Sie sollte in der Regel, d.h. in 95% aller Notfälle, nicht mehr als 12 Minuten betragen. Sie kann natürlich durch extreme Wetterlagen, ein hohes Einsatzaufkommen, ländliche oder unzugängliche Notfallorte oder irreführende Notfallmeldungen usw. (siehe auch Infos für den Bürger: Hausnummern) negativ beeinflusst werden. Dies ist bei der 95%-Regel allerdings berücksichtigt.
Krankenkraftwagen
Krankenkraftwagen sind Fahrzeuge, die für die Notfallrettung oder den Krankentransport eingerichtet sind und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind. Hierzu zählen Notarztwagen, Rettungswagen und Krankentransportwagen.
Krankentransport
Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken, Verletzten oder sonstigen hilfebedürftigen Personen, die sich nicht in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden nicht zu befürchten sind, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifizierte Personen zu befördern. Der Krankentransport wird in der Regel durch einen Krankentransportwagen (KTW) durchgeführt. Die Rufnummer für die Bestellung eines Krankentransportes (ohne Vorwahl) lautet 19222.
Krankentransportwagen (KTW)
Der Krankentransportwagen dient zum fachgerechten Transport von kranken und hilfebedürftigen, jedoch nicht lebensbedrohlich erkrankten oder verletzten Personen. Der KTW wird daher hauptsächlich für ambulante Patiententransporte von der Wohnung zum Arzt und zurück, bzw. für stationäre Aufnahmen in ein Krankenhaus und Entlassungen aus dem Krankenhaus eingesetzt. Mindestqualifikation sind Rettungshelfer als Fahrer und Rettungssanitäter für die Patientenbetreuung.
Leitstellendisponent
Für die Annahmen von Notrufen (112) und Koordinierung der Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdiensten ist die Feuer- und Rettungsleitstelle zuständig. Voraussetzung zur Tätigkeit als Leitstellendisponent ist eine abgeschlossenen feuerwehrtechnische sowie Rettungsassistenten- bzw. Notfallsanitäterausbildung wie auch ein entsprechender Leitstellenlehrgang.
Leitender Notarzt (LNA)
Bei Großschadenslagen ist ein besonders erfahrener Arzt als Leitender Notarzt tätig. Er leitet im Zusammenwirken mit dem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst sowie der Leitstelle die medizinischen Maßnahmen am Schadensort. Der LNA übernimmt somit Leitungsaufgaben im medizinischen Bereich bei einem Massenanfall Verletzter oder Erkrankter sowie bei außergewöhnlichen Notfällen und Gefahrenlagen. Er hat alle medizinischen Maßnahmen zu leiten, zu koordinieren und zu überwachen.
Leitstelle
Mit der bundesweit einheitlichen Notrufnummer (ohne Vorwahl) 112 und der Rufnummer für Krankentransporte (ohne Vorwahl) 19222 erreichen Sie die für Sie zuständige Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst*.
Für den Kreis und die Stadt Güterslohist die Kreisleitstelle zuständig. Sie befindet sich bei der Feuerwehr in der Friedrich-Ebert-Straße in Gütersloh.
Sie werden dort mit einem Leitstellendisponenten verbunden, der für Sie sowohl für Feuer, wie auch medizinische Notfälle und Krankentransporte ein kompetenter Ansprechpartner ist.
* Bei Benutzung eines Handys kann es vorkommen, dass man nicht mit der regional zuständigen Leitstelle verbunden wird!
Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (ManV)
Seit Großschadensereignissen wie dem Flugschauunglück von Ramstein oder dem ICE-Unfall in Eschede hat die Versorgung des s.g. Massenanfalls von Verletzten (ManV) große Bedeutung erhalten. Um die bestmögliche Versorgung dieser Verletzten und Betroffenen zu gewährleisten sind organisatorische Strukturen geschaffen worden. Neben dem Einsatzleiter der Feuerwehr werden hier auch der Leitende Notarzt (LNA) und der Organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgL) eingesetzt. Diese beiden Positionen werden jeweils durch Rund-um-die-Uhr-Bereitschaften abgedeckt
Notarzt (NA)
Notärzte sind in der Notfallrettung tätig. Es handelt sich im Regelfall um Ärzte, die in Kliniken tätig sind und über einen entsprechenden Fachkundenachweis für Notfallrettung verfügen. Sie werden üblicherweise entweder von einem Rettungsassistenten mit einem PKW (NEF) oder mit dem Rettungshubschrauber (RTH) zum Notfallpatienten gebracht. Sie sind dafür verantwortlich, Notfallpatienten medizinisch zu versorgen, sie transportfähig zu machen und während des Transportes lebenswichtige Funktionen zu überwachen und aufrechtzuerhalten. Hierbei werden sie von Rettungsassistenten bzw. Notfallsanitäter unterstützt.
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
Das NEF hat die Aufgabe, den Notarzt auf schnellstem Wege zu einem Notfallpatienten zu bringen. Am Notfallort treffen dann der RTW und das NEF aufeinander. Dieses System nennt man "Rendezvoussystem".
Das NEF verfügt über umfangreiches medizinisch-technisches Material sowie Medikamente.
Neben dem Notarzt gehört zur Besatzung des NEF auch ein Rettungsassistent bzw. Notfallsanitäter, der das Fahrzeug fährt..
Das NEF ist nicht zum Patiententransport geeignet.
Notarztwagen (NAW)
Der Notarztwagen ist ein Rettungswagen, der zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist. Diese Form ist im Kreis Gütersloh wegen dem "Rendezvoussystem" von RTW und NEF nicht mehr gebräuchlich.
Notfallrettung
Der Transport von Notfallpatienten wird mit einem RTW durchgeführt. Hierbei geht es um Einsätze, bei denen notfallmedizinische Hilfe wegen aktuell einsetzender Erkrankung oder Verletzung von Personen notwendig ist.
Die Entscheidung, ob zusätzlich zum RTW auch ein Notarzt zum Notfallpatienten geschickt wird trifft der Leitstellendisponent aufgrund des Notrufes oder das bereits eingetroffene Personal aufgrund der vorgefundenen Situation.
Notrufnummer ist (ohne Vorwahl) 112*
* Bei Benutzung eines Handys kann es vorkommen, dass man nicht mit der regional zuständigen Leitstelle verbunden wird!
Notfallsanitäter (NFS)
Das Berufsbild des Notfallsanitäters wurde 2014 geschaffen und soll das Berufsbild des Rettungsassistenten ablösen. Im Vergleich zum Rettungsassistenten haben die Notfallsanitäter weitere Befugnisse. Sie sind in der Lage, eigenständige medizinische Maßnahmen durchzuführe, Medikamente zu verabreichen und komplexere Notfallversorgungen zu leisten. Ihnen obliegt somit mehr Verantwortung in der Notfallversorgung als den Rettungsassistenten. Der Ausbildungsberuf zum Notfallsanitäter dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre. Die Ausbildung ist in drei Teile gegliedert und wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Der theoretische und praktische Unterricht wird an anerkannten Rettungsschulen durchgeführt und umfasst einen Zeitanteil von 1.920 Stunden. Die praktische Ausbildung erfolgt in genehmigten Lehrrettungswachen und in geeigneten Krankenhäusern. Hier lernen die Notfallsanitäter u.a. die Durchführung und Organisation von Einsätzen in der Notfallrettung oder Maßnahmen der Krankenbeobachtung und Patientenüberwachung inklusive der dazu notwendigen Geräte.
Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL)
Der Organisatorische Leiter Rettungsdienst bildet bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker zusammen mit dem Leitenden Notarzt (LNA) und dem Einsatzleiter Feuerwehr die Einsatzleitung. Ihm obliegen hierbei alle medizinisch organisatorischen Maßnahmen in Abstimmung mit dem LNA. Zusätzlich kann er auch eigenständig bei organisatorischen Betreuungsaufgaben ohne besonderen medizinischen Aufwand zum Einsatz kommen.
Die Zusatzqualifikation zum OrgL erlangt man nach mehrjähriger praktischer Tätigkeit im Rettungsdienst und einer speziellen Fortbildung inklusive Zugführerausbildung.
Praxisanleiter (PAL)
Der Praxisanleiter ist für die Ausbildung und Betreuung der Auszubildenen auf den Lehrrettungswachen zuständig. Er leitet sie in der Praxis an und gewährleistet eine praxisnahe Umsetzung dessen, was zuvor in der schulischen Ausbildung vermittelt wurde. Voraussetzung zur Weiterbildung zum Praxisanleiter ist eine mehrjährige Tätigkeit im Rettungsdienst.
Rettungsassistent (RA)
Aufgabe des Rettungsassistenten ist auch, aber nicht nur die Funktion des Helfers eines Arztes. Er soll auch lebensrettende Maßnahmen beim Notfallpatienten bis zur Übernahme durch den Arzt durchführen, die Transportfähigkeit herstellen, lebenswichtige Körperfunktionen während des Transportes beobachten und aufrechterhalten. Er soll kranke, verletzte und sonstige hilfebedürftige Patienten unter sachgerechter Betreuung befördern.
Das Berufsbild des Rettungsassistenten wurde 1989 geschaffen.
Die Ausbildung dauert z.Zt. in der Vollzeitform 12 Monate und besteht aus mindestens 1200 Stunden theoretischer und praktischer Ausbildung in staatlich anerkannten Schulen für Rettungsassistenten sowie Klinik- und Rettungswachenpraktika und schließt mit der staatlichen Prüfung ab.
Die praktische Tätigkeit auf einer geeigneten Rettungswache dauert in der Vollzeitform ebenfalls 12 Monate und umfasst mindestens 1600 Stunden. Hier werden den angehenden Rettungsassistenten u.a. Organisation und Einsatztaktik, praktischer Umgang mit Patienten, medizinisch-technischen Geräten und rettungsdienstlichem Material sowie ergänzende Inhalte zu notfallmedizinischen und rechtlichen Aspekten vermittelt.
Die staatliche Anerkennung als Rettungsassistent erfolgt nach einem erfolgreich absolvierten Abschlussgespräch, in dem die Kenntnisse dargestellt werden müssen.
Rettungshelfer/-in (RH)
Aufgabe von Rettungshelfern ist die Funktion als Fahrer und die Unterstützung eines Rettungssanitäters bei der Durchführung von Krankentransporten
Die Ausbildung zum Rettungshelfer umfasst einen mindestens 80-stündigen theoretischen Fachlehrgang und ein 80-stündiges Praktikum auf einer geeigneten Rettungswache.
Rettungshubschrauber (RTH)
Für Einsätze in Ostwestfalen-Lippe steht der Rettungshubschrauber "Christoph 13" zur Verfügung.
Er ist am Klinikum Bielefeld in Bielefeld-Brackwede stationiert und wird bei Tageslicht eingesetzt sofern die Wetterverhältnisse es zulassen. Von diesem Standort aus kann er als schnellstes Rettungsmittel innerhalb relativ kurzer Zeit einen Notarzt und sowie diverses medizinisch-technisches Gerät und Medikamente zu einem Notfallpatienten bringen.
Der RTH wird auch genutzt, um Patienten in weiter entfernte Spezialkliniken zu fliegen.
Zu der Besatzunggehört der Pilot vomBundespolizei-Fliegerstaffel, ein Notarzt des Klinikum Bielefeld und Notfallsanitäter der Berufsfeuerwehr Bielefeld.
Rettungssanitäter/-in (RS)
Aufgabe von Rettungssanitätern ist die Patientenbetreuung beim Krankentransport sowie die Fahrer- und Helferfunktion bei der Notfallrettung.
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter dauert etwa drei Monate und umfasst jeweils 160 Stunden theoretischen Lehrgang, Krankenhaus- und Rettungswachenpraktikum und wird mit einer 40-stündigen Prüfungswoche abgeschlossen.
Rettungswagen (RTW)
Der Rettungswagen wird in der Notfallrettung eingesetzt, d. h. bei allen Situationen, in denen eine notfallmedizinische Versorgung bei akut erkrankten oder verletzten Personen mit anschließendem Transport in ein geeignetes Krankenhaus erforderlich ist. Im RTW befinden sich neben Medikamenten auch diverse medizinisch-technische Geräte und Material zur Notfallrettung. Die medikamentöse Ausstattung (Medikamentenliste) legt der ÄLRD fest, nachdem er die Ärztlichen Leiter Notarztstandort und den ausliefernden Krankenhausapotheker angehört hat.