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Vorbeugender Brandschutz
Der Kreis Gütersloh verfügt über eine Brandschutzdienststelle, die für den gesamten Kreis Gütersloh zuständig ist, ausgenommen für die Städte Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück, die eine eigene Brandschutzdienststelle unterhalten.
Das Aufgabengebiet der beiden in der Brandschutzdienststelle des Kreises beschäftigten Brandschutzingenieure umfasst im wesentlichen Folgendes:
* Mitwirkung bei den von den kreisangehörigen Gemeinden und Städten (ausgenommen die Städte Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück) durchzuführenden Brandverhütungsschauen. Brandverhütungsschauen müssen in regelmäßigen Zeitabständen von längstens 6 Jahren durchgeführt werden. Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und die bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Die Brandverhütungsschau ist Aufgabe der Gemeinden. Der Kreis stellt den Gemeinden in "besonderen Fällen" (z.B. bei großen Gewerbebetrieben, Schulen, Krankenhäusern) seine beiden Brandschutzingenieure zur Verfügung. Die Federführung für die jeweilige Brandverhütungsschau verbleibt jedoch auch in den besonderen Fällen bei der Gemeinde.
* Abgabe von brandschutztechnischen Stellungnahmen in baurechtlichen Genehmigungsverfahren gegenüber den Baugenehmigungsbehörden der Städte Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock und Verl sowie des Kreises Gütersloh selbst, aber auch gegenüber staatlich geprüften Sachverständigen für baulichen Brandschutz. Außerdem wird die Brandschutzdienststelle bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen beteiligt. Dabei geht es im wesentlichen um feuerwehrtaktische Belange (Löschwasserversorgung; Zugänglichkeit der Grundstücke und der baulichen Anlagen für die Feuerwehr; Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen; Anlagen), Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung (z.B. Feuerlöschgeräte) und für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden; Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung (z.B. Brandmeldeanlagen); betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren (z.B. Werkfeuerwehr, Brandschutzordnung).
* Brandschutztechnische Beratung von Sachverständigen, Bauherren, Architekten, Ingenieuren und Behörden sowie der örtlichen Feuerwehren im Kreis Gütersloh.
Die Gesamtzahl der von den Gemeinden zu überprüfenden Brandverhütungsschauobjekten im Kreis Gütersloh (ohne die Städte Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück) beträgt ca. 2.200, davon ca. 300 "besondere Fälle", bei denen die beiden Brandschutzingenieure mitwirken.
Ihre Ansprechpartner
Sonja Mieloszyk
Tel.: 05241/ 85-2227
Fax: 05241/ 85-32227
eMail: S.Mieloszyk@kreis-guetersloh.de
Reinhard Stutz
Tel.: 05241/ 85-2228
Fax: 05241/ 85-32228
eMail: R.Stutz@kreis-guetersloh.de
Postanschrift:
Kreis Gütersloh
33324 Gütersloh
Hausanschrift:
Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh
Öffnungszeiten Brandschutzingenieure
Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung