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Zinssenkung
Bei öffentlich geförderten Eigentumsmaßnahmen ist die Verzinsung des Förderdarlehens im Darlehensvertrag geregelt. Die NRW.BANK informiert die Darlehensnehmer rechtzeitig über die jeweilige Zinserhöhung. Gleichzeitig weist sie auf die Möglichkeit hin, dass der Zinssatz auf Antrag für den jeweiligen Zeitraum gesenkt werden kann.
Bescheinigungen gemäß Zinsverordnung
Bei öffentlich geförderten Eigentumsmaßnahmen prüft der Kreis Gütersloh für die Städte/Gemeinden Borgholzhausen, Halle (Westf.), Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Steinhagen, Versmold und Werther (Westf.) in regelmäßigen Abständen die Einkommensverhältnisse der Darlehensnehmer.
Die Bestätigung der Über- oder Unterschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze erfolgt gegenüber der NRW.BANK. Je nach Grad der Überschreitung oder Unterschreitung der Einkommensgrenze werden die Zinsen für die öffentlichen Wohnungsbaudarlehen neu festgelegt oder verbleiben bei ihrem alten Stand.
Zur weiteren Information wird auf die Ausführungen der NRW.BANK (s. Link 1) verwiesen.
Gebühren
Die Gebühr für die Prüfung und Bestätigung beträgt 20,00 Euro.
Ihre Ansprechpartner
Zuständig für die Kommunen: Borgholzhausen, Halle (Westf.), Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Steinhagen, Versmold und Werther (Westf.)
Frau Stedem
Telefon: 05241/85-1946
Zimmer: 0502
Frau Topp
Telefon: 05241/85-1938
Zimmer: 0502
Wenn Sie eine E-Mail schicken möchten, klicken Sie bitte den
entsprechenden Namen an.
Sprechzeiten der Abteilung Bauen, Wohnen, Immissionen
Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung. Eine vorherige Terminabsprache wird empfohlen.
Weitere Infos im WWW:
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Antrag Zinssenkung
(PDF-Datei / 212,19 KB) - Information Antragsunterlagen
(PDF-Datei / 19,89 KB) - vereinfachte Einkommenserklärung
(PDF-Datei / 78,05 KB)