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Förderung der Modernisierung von Wohnraum
Mit der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (Modernisierungsrichtlinie - RL Mod) verfolgt das Land
u. a. das Ziel zukunftsfähigen und bezahlbaren Wohnraum im Bestand für die Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung zu erhalten und zu schaffen.
Gefördert werden können alle baulichen Maßnahmen der Modernisierung in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem
zugehörigen Grundstück (Wohnumfeld). Dies können Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, zum Abbau von Barrieren,
zur Klimaverbesserung, zur Verbesserung der Sicherheit und Digitalisierung und zur Verbesserung des Wohnumfelds sein.
Instandsetzungsmaßnahmen, die durch Maßnahmen der Modernisierung verursacht werden, gelten als Modernisierung.
Auch Instandsetzungsmaßnahmen, die nicht durch die Modernisierung verursacht werden, sind förderfähig, soweit sie mit der Modernisierung durchgeführt
werden und sie nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.