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Förderung der Neuschaffung von Mietwohnungen
Für die Neuschaffung von Mietwohnungen können sowohl Wohnungsunternehmen
als auch private Investoren zinsgünstige Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten.
Ziel der Förderung ist es vor allem, Haushalten mit geringem Einkommen sowie älteren und
behinderten Menschen preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Zur Verbesserung des Wohnungsangebotes für ältere Menschen und für pflegebedürftige oder
behinderte Menschen mit Betreuungsbedarf werden außerdem Gruppenwohnungen gefördert.
Dies sind Wohneinheiten, in denen jede Person selbstbestimmt zur Miete einen individuellen
Wohnbereich bewohnt und ein Nutzungsrecht an den Gemeinschaftsflächen der Wohnung hat.