Eigentumsförderung

Wichtige Information: Aufgrund eines erhöhten Anfrage- und Antragsaufkommens kann es zu vorübergehenden Einschränkungen im Dienstleistungsangebot der Wohnraumförderung kommen. Insbesondere muss aktuell mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis und arbeiten verstärkt daran, Ihnen einen bestmöglichen Service zu bieten. Um uns hierbei zu unterstützen, bitten wir Sie die Informationen und Vordrucke auf unserer Website zu nutzen. 
Bitte kontaktieren Sie die Wohnraumförderung telefonisch vor Einreichung eines neuen Antrags. Gerne geben wir Ihnen Hinweise zur Antragsstellung und den Fördervoraussetzungen. Sie erreichen die Wohnraumförderung telefonisch Dienstag, Mittwoch und Donnerstag im Zeitraum von 08.00 – 12.00 Uhr. Vorsprachen bei der Wohnraumförderung sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Wir sind bemüht, Ihnen bestmöglich zu helfen und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Vielen Dank für Ihre Kooperation und Ihr Vertrauen!

Die Darlehen werden aus Mitteln der NRW.BANK, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt. Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Mit dem Chancenprüfer können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob die hierfür geltenden Einkommensgrenzen von Ihnen eingehalten werden. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und auf Dauer tragbar sein.

Mit dem Darlehen können Sie folgende Maßnahmen finanzieren:

  • Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigenheim oder Eigentumswohnung)
  • Erwerb einer Bestandsimmobilie zur Selbstnutzung (Eigenheim oder Eigentumswohnung)
  • Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum von einem Bauträger

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff. Wohnen NRW 2024) und dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

Wichtig: Wenn Sie an einer Förderung interessiert sind, steht Ihnen die Abteilung Bauen, Wohnen, Immissionen als zuständige Bewilligungsbehörde für nähere Auskünfte gerne zur Verfügung. Die Checkliste der notwendigen Unterlagen für die Antragsstellung inkl. der Vordrucke erhalten Sie in der Infobox. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Für die Bewilligung des Förderantrags wird eine Gebühr in Höhe von 1.000,00 € erhoben. Bitte berücksichtigen Sie diese in der Kostenaufstellung.


Vordrucke:

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