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Aufgaben der Wohnraumförderung
Das Sachgebiet Wohnraumförderung ist insbesondere für die Förderung selbst genutzten Wohnraumes, der Neuschaffung von Mietwohnungen und der Modernisierung von Wohnraum zuständig.
Ein Auszug unserer Dienstleistungen:
- Förderung des Neubaus und Ersterwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigenheime und Eigentumswohnungen)
- Förderung des Erwerbs bestehenden Wohneigentums zur Eigennutzung
- Förderung von zusätzlichen Baumaßnahmen für Schwerbehinderte
- Förderung des Baus von Mietwohnungen und zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen
- Förderung des Baus von Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen
- Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende
- Förderung der Modernisierung von Wohnraum
- Ausstellung der Wohnberechtigungsscheine für den Bezug einer geförderten Wohnung
- Bestätigung über die Nutzungs- und Einkommensverhältnisse des Wohnungseigentümers zum Antrag auf Zinssenkung für das gewährte Förderdarlehen
- Zustimmung zur Modernisierung und zu baulichen Änderungen geförderter Wohnungen
- Erteilung von umfassenden Auskünften und Beratungen in den vorstehend aufgeführten Bereichen