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Verkehr
Die "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" ist insbesondere im Zusammenhang mit Baumaßnahmen Gegenstand weitreichender Einschränkungen:
Ist das Vorhaben direkt oder indirekt (Privatweg) über eine Kreis-, Landes- oder Bundesstraße erschlossen oder weniger als 40 m von der Straßenbegrenzungslinie entfernt, so bedarf eine bauliche Maßnahme oder Nutzungsänderung außerhalb der Ortsdurchfahrten grundsätzlich der Zustimmung des Straßenbaulastträgers:
- bei Bundes -und Landstraßen: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Bielefeld (0521/1082-0)
- bei Kreisstraßen: Abteilung Tiefbau beim Kreis Gütersloh
Für Bundesstraßen muss hier eine förmliche Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Allgemeine Auskünfte zum Thema Verkehrssicherheit insbesondere auf Gemeindestraßen erteilt die Abteilung Straßenverkehr des Kreises Gütersloh.