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Standsicherheitsnachweise
Jede bauliche Anlage, die zum dauernden Aufenthalt von Mensch und Tier geeignet ist, bedarf mindestens des Nachweises seiner Standsicherheit - auch außerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens.
Bei den meisten gewerblichen Objekten oder Wohnhäusern ab einer gewissen Größe muss die aufgestellte Statik zusätzlich geprüft sein.
Anders als beim Aufsteller der Statik muss der Prüfer als staatlich anerkannter Sachverständiger für den Standsicherheitsnachweis
eine sehr hohe Qualifikation erfüllen.
Weitere Infos im WWW:
- Liste Bauprüfingenieure
- harmonisierte Bauprodukte
- Bauministerkonferenz Hinweise zu Nagelbrettbindern
- Bauregelliste Stand 2015/2
- Eurocodes
- Musterliste Teil 1 der technischen Baubestimmungen Stand Juni 2015
- Bauprodukte: Hersteller und Anwender VO
- Musterliste Teil 2 der technischen Baubestimmungen Stand März 2014
- Musterliste Teil 3 der technischen Baubestimmungen Stand Mä
- Erläuterung zur Anwendung von Eurocode 6