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Haustechnische Anlagen
Zu jedem Gebäude gehören auch technische Nebenanlagen und Geräte, die erst die sichere und ordnungsgemäße Nutzung des Gebäudes gewährleisten.
Haustechnische Anlagen - Feuerungsanlagen, offene Kamine, Warmwasserheizungen, Wasserversorgungsanlagen,
Abwasseranlagen, Öl- und Gasbehälter - bedürfen nach Errichtung aber vor der Inbetriebnahme einer Fachunternehmer-
bescheinigung über die ordnungsgemäße Bauausführung und die sichere Benutzbarkeit.
Eine vorherige Aufnahme der Nutzung ist unzulässig. Dies gilt unabhängig von der Genehmigungspflicht oder der "Schlussabnahme" (abschließenden Fertigstellung) durch die Bauaufsicht. Diese Nachweise sind mit den Bauunterlagen aufzubewahren und nur auf Verlangen der Bauaufsicht vorzulegen.