Brandschutzkonzept

Für Sonderbauten gemäß Bauordnung ist die Vorlage eines Brandschutzkonzeptes mit den Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren nunmehr zwingend vorgeschrieben.

Bild: Brandschutz

Übersichtspläne

Große Gebäudekomplexe können von nicht Ortskundigen ohne geeignete Übersichtspläne kaum richtig erfaßt, eingeschätzt oder beurteilt werden. Für Rettungseinsätze der Feuerwehr sind i. d. R. Feuerwehrpläne nach DIN 14095 erforderlich. Für die Beurteilung und die wiederkehrenden Prüfungen durch die Bauaufsichtsbehörde, für die Brandschau durch die Gemeinden aber auch für die eigenen späteren Planungen von baulichen Erweiterungen oder Änderungen sind aussagekräftige Übersichtspläne ein unerläßliches Hilfsmittel. Diese Pläne müssen das Brandschutz-,Rettungs- und Sicherheitskonzept
auf dem Baugrundstück und in den Gebäuden darstellen.




Lageplan

  • Nordpfeil
  • 10m Raster und Maßstab
  • Zu- und Umfahrt sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
  • Notwendige Ausgänge, anleiterbare Stellen
  • Vorhandene Brandabschnitte mit Angabe von Größe und Nutzung
  • Löschwasserentnahmestellen nach Art und Löschwassermenge
  • Löschwasserrückhalteeinrichtungen bzw Absperrvorrichtungen
  • wesentliche Abstände zu Nachbargrenzen, Gebäude- Abmessungen, - Höhen, -Geschoßzahl
  • Kennzeichnung der Bereiche, die die einzelnen Grundrisse beinhalten

Grundriss/e

  • 10m Raster und Maßstab
  • Rettungswege, notwendige Treppenräume und Flure, notwendige Ausgänge
  • Brand-, Gebäudetrenn-, Trenn-, Rauchabschnitts-Wände
  • Größe, Nutzung und größte Nutzerzahl der Brand- / Rauchabschnitte
  • Bereiche mit Gefahrstoffe
  • Feuerwiderstandsdauer der tragenden und abtrennenden Bauteile
  • Türen und Tore mit Feuerwiderstandsdauer
  • Rauch und Wärmeabzugseinrichtungen und Zulufteinrichtungen
  • Feuerlöscheinrichtungen: Sprinkler-,, CO²- Löschanlagen, Wandhydrant, Feuerlöscher, usw.
  • Alarmierungs- und Brandmeldeeinrichtungen


Die Maßstäbe sollten so groß gewählt werden, das die Blattgröße DIN A3 nicht übersteigt. Die Grundrisse sollten falls erforderlich an maßgeblichen Stellen wie
z.B. Brandwänden getrennt werden. Wenn die Pläne auch als Feuerwehrpläne dienen sollen, sind sie so auszurichten, das die Zufahrt für die Feuerwehr
am unteren Blattrand liegt.


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