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Umweltinspektionen
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und Erlassen der Landesregierung sind regelmäßig medienübergreifende Vor-Ort-Besichtigungen von Industrie- und Gewerbe- betrieben durchzuführen. Die Listen der Betriebe, in denen diese Überprüfungen durchgeführt wurden, finden Sie hier.
Nach § 52 und § 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Erlassen der Landesregierung sind regelmäßig medienübergreifende Vor-Ort-Besichtigungen von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BImSchG durchzuführen. Die Berichte über diese Vor-Ort-Besichtigungen sind der Öffentlichkeit innerhalb von 4 Monaten nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich zu machen.
Eine Liste der Betriebe, in denen Überprüfungen durchgeführt wurden, finden Sie unten im Downloadbereich.
Die Ergebnisprotokolle ab dem Jahr 2022 können Sie hier direkt herunterladen.
Fragen zu dem Thema beantwortet Ihnen Frau Gruetzmacher:
Tel.: 05241 / 85-1958, E-Mail: g.gruetzmacher@kreis-guetersloh.de