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Genehmigungsbescheide für IED-Anlagen
Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind Genehmigungsbescheide für sog. IED-Anlagen im Internet öffentlich bekannt zu machen, auch wenn das Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde.
Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind Genehmigungsbescheide für sog. IED-Anlagen im Internet öffentlich bekannt zu machen, auch wenn das Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde. Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IED) sind z.B. große Tierintensivhaltungsanlagen, große Schlachthöfe oder Druckereien mit einem hohen Lösemittelverbrauch.
Folgende Genehmigungen für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (RL 2010/75/EU) wurden erteilt: