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Baustellenabfälle und Getrennthaltungspflicht
Der richtige Umgang mit Baustellenabfällen will gelernt sein.
Hier einige Hinweise zum sachgerechten Umgang mit Abfällen sowie einige Verweise auf kompetente Anlaufstellen.
Baustellenabfälle
Wer seine Baustellenabfälle sauber trennt, kann viel Geld sparen.
Die Beseitigung als Restmüll ist immer teurer als eine entsprechende
Verwertung der einzelnen Wertstoffe.
Getrennthaltungspflicht
Der Besitzer von Abfällen bei Baumaßnahmen ist verpflichtet diese
getrennt zu entsorgen. (§ 5 Abs. 4 des Landesabfallgesetzes NRW)
Nähere Hinweise erhalten Sie bei der Gewerbeabfallberatung des Kreises Gütersloh:
- Herr Böhme,
ECOWEST, Entsorgungsverbund Westfalen GmbH,
Westring 10,
59320 Ennigerloh
Tel. 02524/9307451
e-mail :
Gewerbeabfallberatung der Stadt Gütersloh:
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Flyer zu Abfallentsorgung auf Baustellen
(DOCX-Datei / 32,42 KB)